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Autorenlesungen; Beantragung eines Zuschusses

Kurzbeschreibung

Gefördert werden Lesungen vor Ort von Autoren/Autorinnen an öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, Buchhandlungen etc.

Beschreibung

Zweck

Nach den Bestimmungen des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst kann Bayern liest e.V. Veranstaltungen zur Förderung und Pflege der Literatur bezuschussen. Die Förderung durch den Verein Bayern liest e.V. zielt in erster Linie auf die Unterstützung von Einzellesungen (Autorenlesungen) ab.

Gegenstand

Gefördert werden Lesungen vor Ort von Autoren/Autorinnen an öffentlichen Büchereien, gemeinnützigen Einrichtungen des öffentlichen Lebens, Buchhandlungen oder anderen Veranstaltungsräumlichkeiten.

Zuwendungsempfänger

Veranstalter und Organisatoren von Lesungen können die Förderung beantragen.

Zuwendungsfähige Kosten

Anfallende Kosten für Honorar, Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Tagegeld im Rahmen von Lesungen stellen zuwendungsfähige Kosten dar.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

  • Der Zuschuss im Rahmen der Festbetragsfinanzierung beträgt beim Honorar für die 1. Lesung max. € 220,-, ab der 2. Lesung max. € 110,-.
  • Der Zuschuss beträgt bei den Fahrtkosten max. 50 %. Dabei finden Bahnfahrkarten 2. Klasse inkl. Zuschläge oder € 0,26 pro km bei Fahrten mit dem Auto bis zur Höhe der fiktiven Bahnkosten Berücksichtigung.
  • Der Zuschuss beträgt für Übernachtungen bis zur Höhe von 90 € bei Vorlage eines Belegs 50 %, also max. € 45.

Voraussetzungen

Autorenbegegnungen können nur in Bayern gefördert werden.

Ausschlusskriterien:

Staatliche oder durch Staatsgelder zu diesem Zweck geförderte Institutionen (z. B. Friedrich-Bödecker-Kreis) dürfen an der Veranstaltung nicht beteiligt sein.

Verfahrensablauf

Nach der Veranstaltung ist innerhalb von vier Wochen das Honorarabrechnungsformular einzureichen. Danach verfällt der Anspruch auf einen Zuschuss. Die Auszahlung der Mittel an Bayern liest e. V. erfolgt durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst nach Bekanntgabe des Bayerischen Staatshaushalts. Daraus ergibt sich, dass vorher noch keine Zuschüsse ausgezahlt werden können.

(nicht erforderlich)

Fristen

Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Zuschussantrag: Ihr Antrag sollte möglichst frühzeitig und muss vor der Veranstaltung erfolgen.
  • Honorarabrechnungsformular: Nach der Veranstaltung reichen Sie das Honorarabrechnungsformular und die Belege bitte innerhalb von vier Wochen ein, sonst verfällt der Anspruch auf einen Zuschuss.

Formulare

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Keine Angabe.

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 29.10.2026

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