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Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Sachkundeprüfung

Kurzbeschreibung

Sie müssen die Sachkundeprüfung für das Bewachungsgewerbe ablegen, um besonders konfliktträchtige und sensible Bewachungstätigkeiten auszuüben oder ein Bewachungsgewerbe betreiben zu dürfen.

Redaktionell verantwortlich

Deutsche Industrie- und Handelskammer (siehe BayernPortal)
Stand: 09.04.2026

Voraussetzungen

Sie müssen keine besonderen Voraussetzungen für die Anmeldung zur Prüfung erfüllen, allerdings sollten Sie sich inhaltlich gut vorbereiten. Dafür gibt es beispielsweise Vorbereitungskurse und Lernmaterialien privater Anbieter. Sie müssen auch gut Deutsch können, um die Prüfung bestehen zu können.

Online-Verfahren

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