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Bürgerservice A bis Z

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Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Unterrichtung

Kurzbeschreibung

Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.

Redaktionell verantwortlich

Deutsche Industrie- und Handelskammer und Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 06.09.2026

Voraussetzungen

  • Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens

Online-Verfahren

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