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Bewachungsgewerbe; Anmeldung zur Unterrichtung
Kurzbeschreibung
Die Unterrichtung im Bewachungsgewerbe müssen Sie nachweisen, wenn Sie angestellt sind und eigenverantwortlich Bewachungsaufgaben im Bewachungsgewerbe übernehmen.
Redaktionell verantwortlich
Deutsche Industrie- und Handelskammer und Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 06.09.2026
Stand: 06.09.2026
Voraussetzungen
- Deutsche Sprachkenntnisse auf Niveau B1 des europäischen Referenzrahmens
Online-Verfahren
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