Digitale Schule der Zukunft; Beantragung einer Förderung für mobile Endgeräte
Kurzbeschreibung
Die Digitale Schule der Zukunft verfolgt das Ziel der Weiterentwicklung des Unterrichts auf Basis einer 1:1-Ausstattung mit mobilen Endgeräten. Der Freistaat Bayern fördert den Kauf eines mobilen Endgeräts.
Beschreibung
Zweck
Im Rahmen der Digitalen Schule der Zukunft wird die Beschaffung von privaten mobilen Endgeräten für das Lernen in der Schule und zu Hause durch einen staatlichen Zuschuss unterstützt.
Gegenstand
Gefördert werden Laptops/Notebooks, Tablets oder Convertibles sowie ggf. von der Schule verbindlich vorgegebene Ausstattungskomponenten (Tastatur und/oder Stift).
Mobile Endgeräte sind Endgeräte, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts ohne größere körperliche Anstrengung tragbar und somit mobil zur Sprach- und Datenkommunikation einsetzbar sind. Von der Zuwendung ausgenommen sind Mobilfunktelefone sowie Smartphones.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger sind die volljährigen Schülerinnen und Schüler einer 1:1-Ausstattungsklasse, bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte. Ein mobiles Endgerät ist nur förderfähig, wenn es die zwingenden technischen Mindestkriterien und ggf. die zusätzlich festgelegten schulspezifischen technischen Mindestkriterien erfüllt.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden die Ausgaben der Beschaffung eines mobilen Endgeräts (Zuwendungsgegenstand gem. Nr. 7.2) pro Schülerin oder Schüler, die den gesetzten technischen sowie möglichen zusätzlichen schulspezifischen Mindestkriterien entsprechen.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Die Höhe des maximalen Förderbetrags beträgt 350 Euro.
Voraussetzungen
Voraussetzung um eine Förderung beantragen zu können ist, dass die Schulklasse Ihres Kindes als 1:1-Ausstattungsklasse an der Digitalen Schule der Zukunft teilnimmt. Zudem muss das beschaffte Gerät alle festgelegten technischen Kriterien erfüllen.
Ausschlusskriterien:
Die Förderung ist insbesondere ausgeschlossen, wenn
- ihr Kind keine 1:1-Ausstattungsklasse im Rahmen der Digitalen Schule der Zukunft besucht
- das Gerät nicht die vorgegebenen technischen Mindestkriterien erfüllt
- Sie bereits zwei Mal eine Förderung im Rahmen der Digitalen Schule der Zukunft erhalten
- der Antrag zu spät abgegeben wurde
Verfahrensablauf
- Ausfüllen des Online-Formulars (ab September 2024 möglich)
- Hochladen der erforderlichen Belege (Kaufbeleg und/oder Zahlungsbeleg)
- Prüfung des Antrags durch die Schule und das Landesamt für Schule
- Bewilligung und Auszahlung durch das Landesamt für Schule
(Der vorzeitige Vorhabenbeginn wird ab Bestätigung der Teilnahme der Schule durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zugelassen. )
Fristen
Die Antragsfrist beträgt 9 Monat(e). Der Förderantrag ist bis spätestens neun Monate nach Beschaffung des Endgeräts einzureichen, spätestens jedoch zwei Monate nach Verlassen der Schule, für die das Gerät beschafft wurde. Später eingehende Anträge können grundsätzlich nicht mehr berücksichtigt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag
- Kauf- und Zahlungsbelege
Formulare
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Gegen den Zuwendungsbescheid können Sie Widerspruch einlegen. Die Stelle, bei der Sie den Widerspruch einreichen können, wird Ihnen im Bescheid mitgeteilt.
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 03.11.2026
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