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Elterliche Sorge; Beantragung einer Entscheidung duch das Familiengericht

Kurzbeschreibung

Das Amtsgericht - Familiengericht entscheidet in Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 23.09.2026

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