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Führerschein; Beantragung eines Internationalen Führerscheins
Kurzbeschreibung
Für viele Länder außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Internationalen Führerschein.
Weitere Informationen
Häufige Fragen & Antworten zum Thema sowie Details zu Antragsunterlagen finden Sie auf der Infoseite der Führerscheinbehörde.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2026
Stand: 09.07.2026
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- EU- oder EWR-Fahrerlaubnis nach einem ab 01.01.1999 zu verwendenden Muster (Kartenführerschein), oder Nachweis einer ausländischen Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 29 FeV
- Beim Internationalen Führerschein nach dem Wiener Übereinkommen: ordentlicher Wohnsitz in Deutschland (an mindestens 185 Tagen im Jahr) oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei dieses Übereinkommens ist.
Online-Verfahren
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Verfahrensablauf
Den Internationalen Führerschein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (= Kreisverwaltungsbehörde) beantragen.
Fristen
keine