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Katastrophenschutzfonds; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung
Kurzbeschreibung
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen zu den Einsatzkosten der Katastrophenabwehr und Bewältigung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.08.2026
Stand: 25.08.2026
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