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Bürgerservice A bis Z

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Legionellenuntersuchung; Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes

Kurzbeschreibung

Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Betroffen sind nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieterinnen und Vermieter.

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 26.03.2026