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Bürgerservice A bis Z

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Schulverband; Organisation und Rechtsaufsicht

Kurzbeschreibung

Ein Schulverband besteht, wenn sich mehrere Gemeinden verwaltungstechnisch zusammenschließen, um eine Schuleinrichtung gemeinsam zu führen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 07.08.2026

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