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Schutzimpfungen; Informationen zur Kostenübernahme

Kurzbeschreibung

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten für die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen.

Beschreibung

Impfungen schützen vor vielen Infektionskrankheiten, möglichen Komplikationen und Folgeerkrankungen. Die meisten Impfungen tragen auch dazu bei, die Ausbreitung von Erregern einzudämmen.

Als gesetzlich versicherte Person haben Sie einen Anspruch auf Schutzimpfungen. Grundlage sind die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO).

Die Schutzimpfungen können Sie über Ihre Arztpraxis vornehmen lassen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt wird Ihren Impfausweis überprüfen und Sie zu anstehenden Impfungen beraten. Zudem können öffentliche Apotheken Impfungen mit Impfstoffen anbieten, die keine Lebendimpfstoffe sind.

Die Krankenkassen können außerdem die Kosten von weiteren Impfungen übernehmen, zum Beispiel bestimmte Reiseschutzimpfungen.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Krankenversicherungskarte
  • Impfausweis

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Ablehnungsbescheid Ihrer Krankenkasse

  • Klage vor dem zuständigen Sozialgericht

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2026

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