Seiteninhalt

Bürgerservice A bis Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Spezialisierte ambulante Palliativversorgung; Beantragung für Krankenversicherte

Kurzbeschreibung

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, haben Sie Anspruch auf eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) im häuslichen oder familiären Bereich.

Beschreibung

Als gesetzlich versicherte Person können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) erhalten. Die Leistung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination - insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle.

Das Ziel ist, die Versorgung in der vertrauten Umgebung des häuslichen oder familiären Bereichs zu ermöglichen. Hierzu zählen beispielsweise auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, der Kinder- und Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen.

Je nach individuellem Bedarf enthält sie

  • Beratung
  • Koordination der Versorgung
  • unterstützende Teilversorgung oder
  • vollständige Versorgung  

Wurden Sie in einem stationären Hospiz aufgenommen, können Sie als Teilleistung, die im Rahmen der SAPV erforderliche ärztliche Versorgung erhalten.

Voraussetzungen

  • Sie haben eine nicht heilbare, fortschreitende und weit fortgeschrittene Erkrankung.
  • Ihre Lebenserwartung ist begrenzt und Sie benötigen eine besonders aufwändige Versorgung.
  • Eine Vertragsärztin oder ein Vertragsarzt beziehungsweise eine Krankenhausärztin oder ein Krankenhausarzt verordnet die Leistung.

Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlage/n
  • Ärztliche Verordnung

Kosten

Sachleistung ohne Zuzahlung

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)
Stand: 03.11.2026

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.