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Umweltzone; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot

Kurzbeschreibung

In Bayern existieren grüne Umweltzonen in den Städten Augsburg und Regensburg sowie eine erweiterte grüne Umweltzone in München. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung sind in den genannten Städten unterschiedlich geregelt.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 03.08.2026

Verfahrensablauf

Sie müssen die Ausnahmegenehmigung bei der zuständigen Behörde beantragen.

Fristen

keine

Online-Verfahren

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