Veranstaltungen zur Leseförderung; Beantragung eines Zuschusses
Kurzbeschreibung
Es werden Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere Autorenbegegnungen, bezuschusst.
Beschreibung
Zweck
Die Förderung von Lesungen von Autoren/Autorinnen dient der Begegnung und dem Austausch zwischen Lesern und der Autorenschaft.
Gegenstand
Es werden Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere Veranstaltungen zur Autorenbegegnungen, bezuschusst.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind Veranstalter von Veranstaltungen zur Leseförderung, insbesondere für Autorenbegegnungen.
Zuwendungsfähige Kosten
Bezuschusst werden entstehende Kosten für Honorar, Fahrtkosten, Tagegeld und Übernachtungsgeld im Rahmen einer Veranstaltung zur Leseförderung.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.
Der Zuschussbetrag im Rahmen der Festbetragsfinanzierung beträgt höchstens 50 % der zuschussfähigen Kosten. Der Zuschuss beträgt:
- Honorar: für die 1. Lesung max. 110,00 €, für Mitglieder als Veranstalter max. 130,00 €, für weitere Lesungen am gleichen Tag und Ort jeweils max. 65,00 €, für Mitglieder als Veranstalter max. 75,00 €
- Fahrtkosten: max. 50 % der DB-Fahrtkosten in der 2. Klasse oder 0,13 € pro km bei Anfahrt im PKW (bis zur Höhe der fiktiven Bahnkosten)
- Tagegeld: max. 10,00 € (nur bei zeitlicher Aufwendung von mehr als 6 Stunden)
- Übernachtungsgeld: max. 20,00 €
Rahmenprogramme bzw. Mitveranstaltende wie Sprecher, Schauspieler oder Musiker werden nicht bezuschusst.
Voraussetzungen
Autorenbegegnungen können nur in Bayern gefördert werden.
Ausschlusskriterien:
Staatliche oder durch Staatsgelder zu diesem Zweck geförderte Institutionen (z. B. Bayern liest) dürfen an der Veranstaltung nicht beteiligt sein.
Verfahrensablauf
Mit der Bewilligung des Antrags erhält der Veranstalter die Abrechnungsunterlagen (Honorar- und Reisekostenabrechnung, Lesungsprotokoll), die nach der Veranstaltung ausgefüllt an den Friedrich-Bödecker-Kreis in Bayern e. V. zurückgeschickt werden müssen.
Der Veranstalter zahlt an die Autorin oder den Autor Honorar und Nebenkosten nach Vereinbarung aus. Der Veranstalter sendet das FBK-Abrechnungsformular und das Lesungsprotokoll nach der Lesung möglichst umgehend ausgefüllt an die Geschäftsstelle zurück.
(nicht erforderlich)
Fristen
Für diese Förderung gibt es keine festen Fristen.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine Unterlagen beizubringen.
Formulare
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Keine Angabe.
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 28.10.2026
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