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Immissionsschutz; Überprüfung der Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
Kurzbeschreibung
Bestimmte Betriebe mit besonders großem Gefahrenpotenzial (Betriebsbereiche) unterliegen der Störfall-Verordnung.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 26.02.2026
Stand: 26.02.2026