Immissionsschutz und Abfallrecht (FB 53)
Der Fachbereich Immissionsschutz und Abfallrecht trägt Sorge für die Herstellung und Bewahrung menschen- und umweltgerechter Zustände in Unternehmen und in deren Umfeld.
Die Aufgaben des Fachbereichs
- Abfallrecht
- Immissionsschutzrecht
- Technischer Umweltschutz
So erreichen Sie den Fachbereich
- Wenn Sie nicht wissen, welche Sachbearbeiterin oder welcher Sachbearbeiter für Ihr Anliegen verantwortlich ist, verwenden Sie bitte diese allgemeine Adresse:
immi-abfall@lra-wue.bayern.de - Bei Anfragen und Meldungen zum Thema Abfallrecht erreichen Sie die Sachbearbeiter unter dieser Adresse:
abfallrecht@lra-wue.bayern.de - Sie haben eine Anfrage oder Meldung zum Thema Licht, Lärm oder Geruch, dann wenden Sie sich an die folgende Adresse:
immissionsschutz-meldungen@lra-wue.bayern.de
Öffentliche Bekanntmachungen
Im Fachbereich 53 werden verschiedene Verfahren durchgeführt, bei denen die Öffentlichkeit eingeladen ist, sich zu beteiligen. Verfahren, die mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden und die daraus resultierenden Entscheidungen werden öffentlich bekannt gegeben.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt und außerdem entweder im Internet oder in örtlichen Tageszeitungen, die im Bereich des Standortes der Anlage verbreitet sind. Auch ortsübliche Bekanntmachungen in den Gemeinden sind möglich.
Immissionsschutzrecht - Genehmigungsbescheide
Immissionsschutzrecht - IE-Anlagen
- Genehmigungsbescheide für Anlagen, die unter die Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) fallen sowie
- Informationen zur Überwachung der IE-Anlagen
- Entwürfe nachträglicher Anordnungen für IE-Anlagen
- Entscheidungen über den Erlass nachträglicher Anordnungen für IE-Anlagen
finden Sie auf den Seiten des Fachbereichs unter Industrie-Emissionen.
Immissionsschutzrecht - kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV)
Immissionsschutzrecht - mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)
Abfallrecht - Genehmigung von Deponien
Errichtung, Betrieb und wesentliche Änderung einer Deponie bedürfen der Planfeststellung. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Die Veröffentlichungen finden Sie im UVP-Portal.
Entscheidungen über Anträge auf Planfeststellung einer Deponie
- aktuell keine öffentlichen Bekanntmachungen -
Anordnungen zur Stilllegung von planfeststellungsbedürftigen Deponien
- aktuell keine öffentlichen Bekanntmachungen -
Dienstleistungen, Informationen und Formulare
Im Bürgerservice A bis Z finden Sie detaillierte Informationen zu vielen Dienstleistungen aus dem Fachbereich - mitsamt der erforderlichen Formulare.
Weitere Formulare und Merkblätter aus dem Abfallrecht und dem Immissionsschutz stehen auf unserer Formularseite zum Herunterladen bereit.
Reinhören und schlauer werden: Wissenswertes rund um das Thema Müll mit dem Podcast des StMUV
Immissionsschutz und Abfallrecht sind eng miteinander verwoben. Viele Abfallentsorgungsanlagen sind genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) informiert in seiner Podcast-Serie „Morgen beginnt heute“ unter anderem zu Themen aus dem Bereich Abfall.
Was passiert mit unserem Müll in einer Müllverbrennungsanlage? Was sind Brecher- und Klassieranlagen und wie funktioniert "Bauen mit Recycling-Baustoffen"? Und wozu benötigen wir heute noch Deponien? Mit nur wenigen Klicks über den folgenden Link können Sie sich auf dem YouTube-Kanal des Ministeriums informieren. Ein paar Folgen finden Sie direkt hier. Hören Sie doch mal rein.
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