Seiteninhalt

Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug öffentlich geförderter Mietwohnungen ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich.

Die Wohnberechtigung stellt die Bestätigung für den Vermieter dar, dass Sie dem jeweiligen Personenkreis angehören und er an Sie vermieten darf.

Wie stellen Sie einen Antrag?

  • Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen. Laden Sie die Anträge bequem von dieser Seite herunter, füllen Sie aus und reichen Sie per Post ein (bitte nicht per E-Mail).
  • Wenn Sie keine Möglichkeit haben, die Anträge herunterzuladen und auszudrucken, senden wir Ihnen die Formulare gerne zu.
  • Für den digitalen Antrag steht Ihnen das BayernPortal zur Verfügung.
  • Bei Fragen zum Antrag rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

  

Formulare herunterladen

Die folgenden Formulare können Sie direkt hier herunterladen - gerne senden wir Ihnen diese auch zu:

Wichtig zu wissen

Da sich die Wohnberechtigung auf alle Haushaltsangehörigen erstreckt, sind für alle Haushaltsangehörige entsprechende Nachweise, vor allem zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen vorzulegen.

  • Bitte lassen Sie den Antrag von Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt bestätigen (Rathaus der Gemeinde) oder reichen Sie eine aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) ein.
  • Wenn Sie über einen Aufenthaltstitel verfügen, reichen Sie bitte eine Kopie davon ein (gilt für alle Haushaltsangehörigen).
  • Für jede Person mit eigenem Einkommen wird eine Einkommenserklärung benötigt.
  • Bitte fügen Sie Einkommensnachweise der letzten 12 Monate bei (z.B. Lohnabrechnung).
    Auch Sozialhilfe / Bürgergeld (Jobcenter) / Unterhaltsvorschuss / Elterngeld und Arbeitslosengeld sind Einkünfte. Hier genügt als Nachweis der aktuelle Bescheid.
    Sollten Sie eine Rente erhalten, reicht ein Nachweis über die letzte Rentenanpassung aus
  • Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 benötigen wir eine Kopie des Schwerbehindertenausweises.

zurück