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Legionellenuntersuchung; Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes
Kurzbeschreibung
Das Trinkwasser muss regelmäßig auf Legionellen untersucht werden. Betroffen sind nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Vermieterinnen und Vermieter.
Online-Verfahren
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Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 26.03.2026
Stand: 26.03.2026