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Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist das zentrale strategische Instrument zur qualitativen und quantitativen Planung und Steuerung der Kinder- und Jugendhilfe. Die Träger der öffentlichen und die Akteure der freien Kinder- und Jugendhilfe arbeiten gemeinsam mit ihren Partnern insbesondere aus Gesundheitswesen, Schule und Arbeitsverwaltung zusammen. Ziel ist eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfelandschaft, die auf die tatsächlichen Bedarfe junger Menschen und ihrer Familien abgestimmt ist. (Bay. Landesjugendamt)

Der Landkreis Würzburg als öffentlicher Träger der Jugendhilfe trägt entsprechend § 79 Abs. 1 SGB VIII die Gesamtverantwortung für das Erfüllen der Jugendhilfeaufgaben gem. § 2 KJHG. Dies vollzieht das Jugendamt durch die im § 80 definierte Jugendhilfeplanung.

Der Landkreis Würzburg soll gewährleisten, dass alle zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Gesetz erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen.

 

Organisation der Jugendhilfeplanung

Die Jugendhilfeplanung ist eingebunden in alle Prozesse des Jugendamtes. Sie erfüllt einen Auftrag der Moderation zwischen den Akteuren der Kommunalpolitik, der Verwaltung, des Jugendamtes und der freien Träger. Eine besondere Bedeutung kommt der Kooperation mit der kreisfreien Stadt Würzburg zu.

Eine Steuerungsgruppe und der Unterausschuss Jugendhilfeplanung koordinieren alle Tätigkeiten und Prozesse der Planung.

Vorsitzende des Unterausschusses ist Frau Kreisrätin Martina Wild.

 

 

Konzeption der Jugendhilfeplanung 

     

Sicherstellung der Qualitätsentwicklung in der Jugendhilfe

Die Qualitätsentwicklung und –sicherung in der Jugendhilfe (§ 79a SGB VIII) ist eine Aufgabe von Controlling. Die Jugendhilfeplanung ist dann gefordert, wenn neue Förderanträge gestellt werden bzw. wenn substanzielle Änderungen in bestehenden Förderanträgen anstehen (Ausweitung der Förderung). Solche Förderanträge werden vor der Vorlage im Jugendhilfeausschuss von der Jugendhilfeplanung und der Steuerungsgruppe geprüft, beraten und mit einer Empfehlung an den Ausschuss weitergegeben.

Interesse an der Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss?

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreis Würzburg bietet selbst organisierten Zusammenschlüssen die Möglichkeit als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss tätig zu sein.

Mit dem Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetzes (KJSG) im Jahre 2021 sollen gemäß § 71 Abs. 2 SGB VIII sogenannte selbst organisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung nach § 4a SGB VIII als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss vertreten sein. Es handelt sich hierbei um Gruppen von jungen Menschen, Eltern oder Ehrenamtlichen, die sich eigenständig, also ohne Träger oder Behörden organisieren, um ihre eigenen Interessen gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe zu vertreten. Dies sind beispielsweise Careleaver-Initiativen, Elternselbstvertretungen oder Selbsthilfegruppen von Pflege- oder Adoptivkindern. Diese Selbstvertretungen sollen Beteiligung stärken, Erfahrungen einbringen und die politische sowie fachliche Entwicklung mitgestalten.

Ihr Zusammenschluss…

  • hat seinen Sitz im Landkreis Würzburg,
  • ist nicht nur vorübergehend zusammengeschlossen,
  • ist nicht in berufsständischer Organisation eingebunden,
  • möchte Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen, begleiten und fördern,
  • stellt eine Gruppe zur Selbstvertretung bzw. Selbsthilfe dar, und
  • hat Interesse daran sich im Jugendhilfeausschusses beratend einzubringen?

Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt auf unter:

Landratsamt Würzburg
Amt für Jugend und Familie (GB3)
Zeppelinstr. 15
97074 Würzburg

- oder -

per E-Mail an: j.fabricius@lra-wue.bayern.de 

- oder -

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