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31.03.2026

Karwoche und Ostern: Rücksicht an den stillen Tagen

Rund um Ostern stehen Tage der Besinnung und des gemeinsamen Feierns bevor. Die christlichen Feiertage Gründonnerstag, Karfreitag und Karsamstag sind dem stillen Gedenken gewidmet. An diesen sogenannten stillen Tagen gelten in Bayern besondere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Feiertagsruhe. Öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen, insbesondere Tanzveranstaltungen und Musikangebote mit Unterhaltungscharakter, sind nur dann erlaubt, wenn sie der Bedeutung des Tages gerecht und deren ernster Charakter gewahrt werden. Am Karfreitag als einem der höchsten christlichen Feiertage sind außerdem in Räumen mit Schankbetrieb musikalische Darbietungen jeder Art verboten.

Das Landratsamt Würzburg bittet darum, den Charakter dieser stillen Tage zu respektieren und Rücksicht auf Mitmenschen zu nehmen. Vor allem in der Nähe von Kirchen und Friedhöfen sollte auf Lärm verzichtet werden. Mit Ostersonntag und Ostermontag folgen zwei gesetzliche Feiertage, an denen ebenfalls die allgemeinen Bestimmungen zur Sonn- und Feiertagsruhe gelten.