Straßensperrungen im Landkreis
Sanierung der Fahrbahndecke zwischen Kürnach und Prosselsheim an der Staatsstraße 2260; Vollsperrung ab dem 05.06.2023 bis zum 30.06.2023
Das Staatliche Bauamt Würzburg beabsichtigt, die Asphaltschichten im Zuge der Staatsstraße 2260 zur Beseitigung der vorhandenen Fahrbahnschäden beginnend rund 1,5 km vor Seligenstadt bis Prosselsheim zu erneuern.
Aufgrund der geringen vorhandenen Fahrbahnbreite kann die Baumaßnahme nur unter Vollsperrung durchgeführt werden. Eine örtliche Umleitung erfolgt aus Fahrtrichtung Würzburg über die B19 bis Unterpleichfeld und von dort weiter über die Kreisstraße WÜ 3 nach Oberpleichfeld und Prosselsheim. Aus Fahrtrichtung Prosselsheim führt die Umleitung über die WÜ 3 nach Oberpleichfeld und von dort weiter über die WÜ 5 nach Bergtheim zur B19.
Die Gesamtkosten der 2.700 Meter langen Baustrecke belaufen sich auf rund 750.000 € und werden vom Freistaat Bayern finanziert.
Das Staatliche Bauamt Würzburg bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für etwaige Verkehrsbehinderungen und um ein rücksichtsvolles Fahrverhalten auf der Umleitungsstrecke.
Der geplante Ausführungszeitraum für die Umsetzung der Maßnahme dauert voraussichtlich bis zum 30.06.2023.
L2312, Mädelhofen B8 - Waldbüttelbrunn - B8 Erneuerung der Franzosengrabenbrücke bei Waldbüttelbrunn Halbseitige Sperrung der L2312 vom 12.06. bis voraussichtlich 31.10.2023
Die Brücke über den Franzosengraben im Zuge der Staatsstraße 2312 weist altersbedingte Mängel auf, welche die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen. Diese Mängel machen nun eine Erneuerung des Bauwerkes erforderlich.
Die Baumaßnahme beginnt ab Montag, den 12.06.2023 und wird voraussichtlich bis zum 31.10.2023 dauern.
Um Verkehrseinschränkungen tagsüber so gering wie möglich zu halten, wird eine halbseitige Sperrung von ca. 200m eingerichtet und die Verkehrsführung mittels Lichtsignalanlage (verkehrsabhängig) geregelt.
Die Verkehrsführung für die Fußgänger und Radfahrer des parallel verlaufenden Radweges wird durch die Maßnahme nicht beeinflusst.
Die Kosten von rund 950.000 Euro werden vom Freistaat Bayern getragen.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer für die auftretenden Einschränkungen und Unannehmlichkeiten um Verständnis sowie um ein rücksichtsvolles Fahrverhalten im Baustellenbereich.
Kreisstraße WÜ4/WÜ57: Ausbau zwischen Eisenheim und der Landkreisgrenze - Vollsperrung zwischen Obereisenheim und der Abzweigung WÜ4 nach Untereisenheim ab dem 01.06.2023
Im Auftrag des Landkreises Würzburg führt das Staatliche Bauamt Würzburg den Ausbau der Kreisstraßen WÜ 4 und WÜ 57 auf einer Gesamtlänge von ca. 2,0 km fort.
Im vergangenen Jahr wurde bereits der Bereich ab Kaltenhausen bis zur Abzweigung der WÜ4 nach Untereisenheim incl. der WÜ58 als Zufahrt zur „Mainfähre Fahr“ baulich fertiggestellt. Der restliche Streckenzug der WÜ57 bis zum Ortseingang Obereisenheim wird ab dem 01.06.2023 ausgebaut. Wie schon beim Ausbau des ersten Abschnitts werden der Ausbauquerschnitt, wie Fahrbahnbreite, Querneigungen und Kurvenradien, verbessert. Die Unterbrechung der Bauarbeiten musste wegen der in diesem Bereich vorkommenden Zauneidechsen vorgenommen werden. Deswegen wurden bereits zusätzliche landschaftspflegerische Maßnahmen zum Schutz dieser Population durchgeführt.
Aufgrund der vorhandenen geringen Fahrbahnbreite und der Erdarbeiten in den Seitenbereichen müssen die Bauarbeiten unter Vollsperrung durchgeführt werden.
Für die Arbeiten wird eine überörtliche Umleitung über Prosselsheim – Püssensheim – Dipbach – Schwanfeld – Theilheim – Hergolshausen – Garstadt – Dächheim – Wipfeld, ebenso in Gegenrichtung, eingerichtet.
Für die Erneuerung der Kreisstraßen investiert der Landkreis Würzburg mit Unterstützung durch Fördergelder des Freistaates Bayern insgesamt rund 2,5 Millionen Euro. Damit leistet der Landkreis Würzburg einen wichtigen Beitrag zum Erhalt und zur Verbesserung des Straßennetzes und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Bezüglich der auftretenden Verkehrsbehinderungen bitten der Landkreis Würzburg und das Staatliche Bauamt Würzburg um das Verständnis der Anlieger und der Verkehrsteilnehmer.
St 2268 zwischen Bieberehren und Landesgrenze Baden-Württemberg (ab 25. Mai 2023)
Ortslage:
St 2268 zwischen Bieberehren und der Landesgrenze Baden-Württemberg
Sperrung:
Die Vollsperrung für den ersten Bauabschnitt, beginnend von der Landesgrenze Baden-Württemberg bis zur Einmündung der St 2256, erfolgt ab dem 25.05.2023, 7:00 Uhr und wird voraussichtlich bis Mittwoch, 09.06.2023, 15:00 Uhr bestehen bleiben.
Zeitraum:
25. Mai bis 9. Juni 2023 (erster Bauabschnitt)
Grund:
Erneuerung der Fahrbahndecke
Umleitung:
Die Umleitungsstrecke verläuft ab der Einmündung St 2268/St 2269 Aufstetten über die Staatsstraße St 2268 in Richtung Röttingen, dem Streckenverlauf weiter auf der St 2269 in Richtung Tauberrettersheim bis nach Schäftersheim folgend, weiter auf der L2251 nach Weikersheim, dort der L1001 folgend und über die L1003 durch Queckbronn, Neubronn, Niederrimbach bis zur Einmündung in die L2251 bei Creglingen.
In Gegenrichtung erfolgt die Umleitungsstrecke ab der Einmündung L2251 / L1003 bei Creglingen analog.
B 27 zwischen Thüngersheim und Veitshöchheim (ab 15. Mai 2023)
Ortslage:
B 27 zwischen Thüngersheim und Veitshöchheim: die Baumaßnahme beginnt ca. 800 Meter südlich der Einmündung "Günterslebener Straße" in Thüngersheim und erstreckt sich bis zur Anschlussstelle der Kreisstraße WÜ 3 "Am Geisberg" in Veitshöchheim.
Sperrung:
Vollsperrung des gesamten Streckenbereichs
Dauer:
ab dem 15. Mai 2023, ca. 9 Uhr
Durch die Vollsperrung können die notwendigen Bauabläufe soweit optimiert werden, dass sich die vorgesehene Bauzeit auf ca. 3 Monate reduziert.
Grund:
Austausch der Asphaltschichten und Instandsetzung der Entwässerungskanäle
Umleitung:
Die überörtliche Umleitung erfolgt über die Mainbrücken Zellingen und Zell, sowie linksmainisch über die Staatsstraße St 2300.
WÜ 2 in der Hauptstraße Mühlhausen (02.05. bis 31.10.2023)
Ortslage:
Hauptstraße Mühlhausen (WÜ 2)
Sperrung:
Gesamtsperrung des Verkehrs
Zeitraum:
2. Mai bis 31. Oktober 2023
Grund:
Erneuerung der Pleichachbrücke
Umleitung:
innerörtlich über Stadtweg und westliche Ringstraße
WÜ 11, Landesgrenze Baden-Württemberg bis Neubrunn - Vollsperrung wegen Ausbau (ab 03.04.2023)
Ortslage:
Zwischen Neubrunn und Landesgrenze Baden-Württemberg
Sperrung:
Gesamtsperrung des Verkehrs (wegen geringer Fahrbahnbreiten keine halbseitige Sperrung möglich)
Dauer:
Ab dem 3. April 2023, veranschlagte Bauzeit rund 9 Monate
Grund:
Verbreiterung/Erneuerung der Fahrbahn der WÜ 11, Errichtung eines neuen Geh- und Radweges im Ortsbereich Neubrunn sowie eine barrierefreie Querungsstellung zur Anbindung an das bestehende Radwegenetz und den Zeltplatz
Umleitung:
Die Umleitungsstrecke verläuft in Neubrunn ab der Einmündung WÜ 11 / Ringstraße weiter auf der WÜ 60 nach Kembach, von dort weiter auf der K 2878 nach Dietenhan, bis zur Einmündung in die K 2824 in Richtung Böttigheim.
Die Umleitungsstrecke von Böttigheim/Höhefeld verläuft ab der Einmündung K 2824 / K 2822 (WÜ11) analog in umgekehrter Richtung.
Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!