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Aufenthaltsgestattung; Erteilung und Beantragung der Verlängerung der Bescheinigung

Kurzbeschreibung

Einem Ausländer ist grundsätzlich während des Asylverfahrens der Aufenthalt im Bundesgebiet gestattet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 06.10.2026

Verfahrensablauf

Die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung wird erteilt, wenn ein Asylantrag eingereicht wurde. Sie wird verlängert, wenn über den Asylantrag noch nicht entschieden wurde oder Rechtsmittel noch anhängig sind.

Online-Verfahren

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