Duldung; Beantragung der Erteilung und Verlängerung
Kurzbeschreibung
Ausreisepflichtige Ausländer, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist, werden geduldet. Hierüber wird dem Ausländer eine Bescheinigung, die sogenannte Duldung ausgestellt.
Redaktionell verantwortlich
Stand: 11.09.2026
Formulare
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Online-Verfahren
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Verfahrensablauf
Die Erteilung und Verlängerung der Duldung muss in Abhängigkeit des Herkunftslandes der ausreisepflichtigen Ausländer bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltungsbehörden oder der Zentralen Ausländerbehörde bei den Regierungen beantragt werden.