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Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis und Anzeige von Tätigkeiten

Kurzbeschreibung

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen. In Fällen, in denen keine Erlaubnispflicht besteht, muss die Tätigkeit angezeigt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 17.06.2026

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Verfahrensablauf

Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Regierung beantragen.

Online-Verfahren

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