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Tierseuchenerreger; Beantragung einer Erlaubnis und Anzeige von Tätigkeiten
Kurzbeschreibung
Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie mit Tierseuchenerregern arbeiten wollen. In Fällen, in denen keine Erlaubnispflicht besteht, muss die Tätigkeit angezeigt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 17.06.2026
Stand: 17.06.2026
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Verfahrensablauf
Sie müssen die Erlaubnis bei der zuständigen Regierung beantragen.
Online-Verfahren
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