Gutachterausschuss
Gemäß § 192 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind zur Ermittlung von Grundstückswerten und für sonstige Wertermittlungen selbständige, unabhängige Gutachterausschüsse zu bilden. Der Gutachterausschuss führt über alle Grundstücksgeschäfte, die innerhalb des Landkreises Würzburg abgewickelt werden, eine Kaufpreissammlung. Diese Kaufpreissammlung ist Grundlage für die Ermittlung der Bodenrichtwerte.
In zweijährigem Turnus (zu Beginn eines jeden Jahres mit gerade Jahreszahl) ermittelt der Gutachterausschuss die Bodenrichtwerte als durchschnittliche Lagewerte für baureifes Land, Rohbauland und Bauerwartungsland für alle Städte und Gemeinden einschließlich ihrer Stadt- und Ortsteile.
Der Gutachterausschuss ist mit Fachleuten aus den Bereichen des Baurechts, des Bauwesens, des Vermessungsamts, der Immobilienwirtschaft und des Finanzwesens besetzt. Sie verfügen aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit über langjährige Erfahrung und besondere Fachkunde auf dem Gebiet der Grundstückswertermittlung.
Mitglieder des Gutachterausschusses
Aktuell gehören dem Gutachterausschuss des Landkreises Würzburg folgenden Mitglieder an:
Vorsitzende
- Alexandra Pohl, Fachbereichsleiterin Innenentwicklung, Denkmalpflege, Gutachterausschuss & Wohnraumförderung
Stellvertretende Vorsitzende
- Dr. Benedikt Kaufmann, Geschäftsbereichsleitung Bauamt
- Stefan Dürr, Fachbereichsleiter Bauamt Verwaltung
- Christoph Schmelz, M. Eng., Fachbereichsleiter Bauamt Technik
- Lukas Scheer, stv. Fachbereichsleiter Innenentwicklung, Denkmalpflege, Gutachterausschuss & Wohnraumförderung
Ehrenamtliche Gutachter
- Oliver Treptau, Leiter Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Würzburg
- Emil Fischer, Dipl.-Ing.
- Stefan Scheiner
- Thomas Schopf, Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH), ö. b. u. v. Sachverständiger
- Markus Stürzenberger, Dipl.-Ing. (FH) Architekt, ö. b. u. v. Sachverständiger
- zwei bestellte Vertreter des Finanzamtes
Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte online abfragen
Nach Aufruf des vernetzen Bodenrichtwertsystems (www.vboris.bayern.de) klicken Sie auf "Start Bayernviewer-VBORIS". Daraufhin erscheint links neben der Karte eine Suchmaske, dort tragen Sie bitte die Daten der gewünschten Gemeinde (Ortsname, ggf. auch Straße) ein, klicken auf "Suchen und erhalten das Ergebnis.
Vergrößerungen des Kartenausschnittes sind möglich. Sie können auch schriftliche Auskünfte oder ein komplettes Wertgutachten gegen Gebühr anfordern, bitte nutzen Sie das entsprechende Bestellformular.
Auskünfte über Bodenrichtwerte via Guterachterausschuss
Jeder kann vom Gutachterausschuss Auskünfte über Bodenrichtwerte erhalten. Die Auskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25 Euro je übermitteltem Bodenrichtwert.
Bodenrichtwerttabelle und -karte
Die Bodenrichtwertübersicht liegt spätestens im Juli des Jahres mit gerader Jahreszahl vor.
Ausfertigung | PDF-Version | PDF-Version inkl. Ordner |
Richtwertlisten (ohne Karten) | 65,00 € | 85,00 € |
Gesamtwerk (inkl. Karten) | 140,00 € | 180,00 € |
Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstellt auf Antrag Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (wie Wohnungs-/Nießbrauchsrechte, Wegerechte, Leitungsrechte).
Bitte verwenden Sie diesen Antrag auf Erstellung:
Die Gutachten sind kostenpflichtig (s. entsprechende Rechtsvorschrift) - zu den Gebühren:
Verkehrswertgutachten: Gebühren u. Bearbeitungszeit
Die aktuellen Gebühren und Auslagen entnehmen Sie bitte dem Antrag auf Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.
Die Bearbeitungszeit für Gutachten ist von der Schwierigkeit der Bewertung und der Auslastung des Gutachterausschusses abhängig.
Bodenrichtwerte: Gebühren
Der Gutachterausschuss ermittelt weiter in zweijährigem Turnus (zu Beginn eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl) durchschnittliche Bodenrichtwerte für baureifes Land, Rohbauland und Bauerwartungsland für alle Städte und Gemeinden einschließlich ihrer Stadt- und Ortsteile im Landkreis Würzburg.
Jeder kann vom Gutachterausschuss Auskünfte über Bodenrichtwerte erhalten. Die Auskunft ist kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt 25 Euro je übermitteltem Bodenrichtwert.
Auskunft aus der Kaufpreissammlung
Zur Beantragung eines Auszugs aus der Kaufpreissammlung (gem. § 11 Gutachterausschussverordnung BayGaV) verwenden Sie bitte dieses Formular: