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Wohnraumförderung

Der Staat fördert das Errichten neuen Wohnraums - und zwar nicht nur in Ballungszentren:

Gerade im ländlichen Raum ist beispielsweise das Bilden von Wohneigentum ein wichtiger Haltefaktor für junge Familien. Dies zu fördern, ist der soziale Auftrag der Kommunen.

 

Aktuelles

Neue Richtlinien zum Zinsverbilligungsprogramm ab 01.05.2026!

Der Freistaat Bayern unterstützt im Rahmen des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms zur Förderung von Eigenwohnraum Familien beim Bau oder Kauf eines eigenen Hauses oder einer Wohnung mit Hilfe eines befristet zinsverbilligten Darlehens von bis zu einem Drittel der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums.

Kern der Neuerungen ist die Einführung eines Kinderzuschusses in Höhe von 5.000 Euro je Kind. Die Antragstellung hierfür ist ab sofort möglich.

Der Kinderzuschuss kann künftig auch ergänzend auf das nötige Eigenkapital angerechnet werden. Dadurch wird insbesondere Familien der Einstieg in die Eigenheimfinanzierung erleichtert und die Bildung von Wohneigentum spürbar unterstützt.

Zusätzlich wird die erforderliche Mindesteigenkapitalquote im Programm von bislang 20 Prozent auf künftig 15 Prozent gesenkt. Das bayerische Bauministerium reagiert damit auf die gestiegenen Erwerbs- und Herstellungskosten im Wohnungsbau. Die reduzierte Quote erleichtert Antragstellerinnen und Antragstellern den Zugang zur Förderung deutlich und ermöglicht mehr Menschen den Schritt ins Eigenheim.

Aktuelle Zinsinformationen finden Sie auf der Seite der Bayern Labo: https://bayernlabo.de/foerderinstitut/zinsinformation/zinsinformationen-eigenwohnraum 

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr teilt mit:

In den vergangenen Jahren habe sich die bayerische Wohnraumförderung als Stabilitätsanker für die Wohnungs- und Bauwirtschaft bewährt. Schließlich seien die bayernweite Nachfrage deutlich gestiegen und in den vergangenen zwei Jahren daher 2,2 Milliarden Euro bereitgestellt worden. Laut Staatsministerium geschehe damit im Bereich des geförderten Wohnungsbaus so viel wie noch nie.

Für die Eigenwohnraumförderung wurden allein im Landkreis Würzburg im Jahr 2024 26 Anträge bewilligt - darunter rund 1,8 Millionen Euro im Rahmen der nun pausierenden, staatlichen Förderung und rund 3,7 Millionen Euro im Rahmen des weiter fortlaufenden Zinsverbilligungsprogramms. Im gleichen Zeitraum wurden im Landkreis Würzburg 30 Förderanträge mit einem Volumen von etwa 270.000 Euro für die Wohnraum-Anpassung an die Belange von Menschen mit Behinderung bewilligt.

Weitere Informationen finden Sie hier: Förderung von Wohneigentum - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  

Förderung von Neubau und Erwerb

Die Förderung soll gerade jungen Familien oder Menschen mit einer Behinderung dabei helfen, angemessenes und wirtschaftliches Wohneigentum zu bilden - zum Beispiel mithilfe ermäßigter Baugenehmigungsgebühren.

Dabei ist die Vergabe der Förderdarlehen an gewisse Voraussetzungen gebunden, zum Beispiel die Höhe des Einkommens, die Größe der Wohnfläche und der Einsatz von Eigenmitteln.

      

Was Sie noch wissen sollten

  • Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Fördermittel besteht nicht.
  • Bitte sprechen Sie uns rechtzeitig an, das heißt, zwei bis drei Monate vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss. Als Baubeginn zählt bei einem Bauvorhaben durch eine Fertighausfirma der verbindliche Abschluss des Werkvertrages. Ein Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss vor Bewilligung der beantragen Mittel schließt Sie von der Förderung aus, das Baugrundstück können Sie allerdings schon kaufen.
  • Aufgrund der Schwankungen am Kapitalmarkt veröffentlichen wir keine Zinssätze. Bitte informieren Sie sich online über die aktuellen Konditionen der Förderprogramme (s. Spalte rechts) oder direkt bei uns in der Wohnraumförderstelle.

 

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