Seiteninhalt

Trinkwasser

Aufgrund der aktuellen Chlorung des Trinkwassers im Stadtgebiet Würzburg aufgrund der Verunreinigung durch Pseudomonaden im Hochbehälter Galgenberg möchten wir Sie hier über die Auswirkungen von Chlor im Trinkwasser informieren:

Verbraucherinformation: Chlorung des Trinkwassers

  • Grundsätzlich ist gechlortes Wasser, wie es derzeit wegen des Nachweises von Pseudomonaden im Netz der MFN angeboten wird, gesundheitlich unbedenklich

  • Die Chlorung ist ein amtlich zugelassenes Verfahren zur Desinfektion von Trinkwasser. Bei Konzentrationen von 0,1 bis 0,3 mg Chlor/Liter Wasser ist mit keinen negativen Auswirkungen auf die Gesundheit zu rechnen.

  • Schwangere und Säuglinge können bei einer länger andauernden Chlorung auf Mineralwasser umsteigen, um eine gesundheitliche Beeinträchtigung völlig auszuschließen.

  • Kaffee und Tee können mit gechlortem Wasser gekocht werden, allerdings ist der Chlorgeruch bei warmem Wasser eher wahrnehmbar und der Geschmack der Getränke kann verändert sein.

  • Tiere können das gechlorte Wasser unbedenklich trinken.

  • Für Fische ist Chlor auch in geringen Konzentrationen schädlich. Daran müssen nicht nur Besitzer von Aquarien, sondern auch von Fischteichen denken.

UPDATE vom 21.11.2024: Pseudomonaden im Trinkwasserverteilsystem der Stadtwerke Würzburg - Schutzmaßnahmen haben weiterhin Bestand

In Bezug auf den Nachweis von Pseudomonaden im Trinkwasserverteilsystem der Stadtwerke Würzburg AG möchte das Gesundheitsamt für Stadt und Landkreis Würzburg wie folgt informieren:

Es fand eine Kommissionssitzung aus Wasserversorger, Netzbetreiber und Gesundheitsamt statt. Zur Unterstützung wurde ein externer Experte, Prof. Martin Exner, Ehrenmitglied der Trinkwasserkommission beim Bundesministerium für Gesundheit, hinzugezogen.

Die aktuelle und mit der Trinkwasserverordnung konforme Chlorkonzentration ist für den Gesundheitsschutz der Allgemeinbevölkerung hinreichend wirksam.

Die von uns empfohlenen Schutzmaßnahmen haben weiterhin Bestand, bis die Ursache gefunden und beseitigt wurde bzw. bis nach den Chlordesinfektionsmaßnahmen im Netz keine Pseudomonaden mehr nachgewiesen werden können.

UPDATE vom 15.11.2024: Pseudomonaden im Trinkwasser-Hochbehälter Galgenberg gefunden

Das Gesundheitsamt von Stadt und Landkreis Würzburg informiert bezüglich des Trinkwasser-Hochbehälters Galgenberg aktuell wie folgt: Nachdem in der Nachuntersuchung am Hochbehälter Galgenberg erneut 1 KBE Pseudomonas aeruginosa in 100ml Trinkwasser nachgewiesen wurde, hat das Gesundheitsamt Würzburg die Trinkwasserversorgung Würzburg aufgefordert, unverzüglich eine desinfizierende Maßnahme des Trinkwasser mittels Chlor einzuleiten. Die erforderlichen Untersuchungen zur Ursachenforschung durch den Trinkwasserversorger müssen parallel weiter fortgesetzt werden

12.11.2024: Pseudomonaden im Hochbehälter Galgenberg nachgewiesen; Gesundheitsamt und Trinkwasserversorger haben bereits Maßnahmen ergriffen

Im Hochbehälter Galgenberg in Würzburg wurde in einer mikrobiologischen Untersuchung das Bakterium Pseudomonas aeruginosa nachgewiesen. Pseudomonaden zählen in Krankenhäusern zu den Problemkeimen, die unter Umständen schwere Infektionen auslösen können.

Außerhalb klinischer Einrichtungen kann das Bakterium Entzündungen des Außenohrs, von Haarfollikeln und der Hornhaut, sowie bei offenen Wunden chronische Wundinfektionen auslösen. Der Grenzwert für Pseudomonas aeruginosa in der Trinkwasserverordnung liegt bei 0 KBE/100 ml Wasser. Nachgewiesen wurden 2 KBE/100 ml Wasser.

Die Ursache für den Nachweis von Pseudomonaden im Trinkwasser ist oft nur schwer zu finden, es gibt Hinweise auf einen Zusammenhang mit neu verlegten Rohren. Die wichtigste Maßnahme beim Nachweis von Pseudomonaden im Trinkwasser ist die Ursachenforschung durch weitere Probenahme und eine sich daran anschließende Desinfektion des Leistungsnetzes mit Chlor über einen längeren Zeitpunkt. Das Abkochen des Wassers ist nur in Einzelfällen (siehe unten) erforderlich, da das Trinken und Händewaschen (bei intakter Haut) von Wasser mit Pseudomonaden nicht zu einer Gesundheitsgefährdung führen.

Die deutsche Krankenhausgesellschaft hat hierzu folgende Empfehlungen veröffentlicht:

Welche Patientengruppen sollten besondere Schutzmaßnahmen

beachten?

• Patienten mit Mukoviszidose

• Pflegebedürftige mit offenen Wunden, Harnwegkathetern oder einer Magensonde zur Ernährung (Perkutane Endoskopische Gastrotomie)

• Patienten, die Inhalationsgeräte mit Trinkwasser reinigen

• Stark abwehrgeschwächte Personen (Rücksprache mit dem Hausarzt) bzw. Patienten, die mit Immunsuppressiva behandelt werden

• Kontaktlinsenträger, soweit sie die Kontaktlinsen mit Leitungswasser reinigen

Wie erfolgt die Übertragung?

Die Übertragung kann erfolgen

• durch Kontakt von Wasser mit Wunden, vorgeschädigter Haut oder der Eintrittsstellen von Kathetern o. ä.

• über mit Pseudomonaden verunreinigte Inhalationsgeräte, aus denen Medikamente bzw. Flüssigkeiten inhaliert werden.

• über das Reinigen von Kontaktlinsen mit Pseudomonadenhaltigem Wasser (Belagsbildung auf den Kontaktlinsen, die zu einer Hornhautinfektion/ Keratitis führen kann).

• im Ausnahmefall über Verbleiben von kontaminiertem Wasser nach dem Duschen/Baden im äußeren Gehörgang (Außenohrinfektionen möglich).

Wie erfolgt die Übertragung nicht?

• Trinken von Wasser

• Anwendung von Wasser auf intakter Haut

• Händewaschen

• Wäschewaschen und -trocknen

Welche Schutzmaßnahmen sollten von o. g. Patientengruppen beachtet werden?

• Personen, die Inhalationsgeräte verwenden, sollten zur Bedienung und Reinigung der Geräte nur zuvor abgekochtes Wasser oder Wasser vergleichbarer Qualität verwenden.

• Personen mit offenen Wunden oder Harnwegkathetern sollten zur Reinigung dieser Wunden bzw. der Kathetereintrittsstelle nur zuvor abgekochtes Wasser oder Wasser vergleichbarer Qualität verwenden.

• Kontaktlinsen sollten nur mit zuvor abgekochtem Wasser gereinigt werden.

• Ohren nach dem Reinigen/Duschen/Baden mit Wasser gut abtrocknen.

• Säuglingsnahrung mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser zubereiten.

• Prothesen und Zahnspangen in Gefäßen, aufgefüllt mit zuvor abgekochtem oder abgepacktem Wasser, aufbewahren.

Maßnahmen, die durch das Gesundheitsamt und/ oder den Wasserversorger vorgenommen werden:

• Einrichtung einer Kommission unter Einbeziehung des Wasserversorgers

• Fortlaufende engmaschige mikrobiologische Kontrolle

• Sämtliche Maßnahmen gelten so lange, bis durch entsprechende Untersuchungen keine Belastung der Bakterien mehr besteht


Die wichtigsten Untersuchungsergebnisse und -stellen rund um gesundes Trinkwasser haben wir hier für Sie zusammengetragen:

Trinkwasser-Untersuchungsstellen in Bayern

Diese Trinkwasseruntersuchungsstellen erfüllen die Anforderungen nach § 39 Abs.1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV).       

Verschiedene Anzeigeformulare rund ums Trinkwasser finden Sie hier:

Anzeige des Erreichens des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen
Meldeformular für eine a-, b- oder c-Anlage gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung
Meldeformular für eine d-Anlage gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung
Meldeformular für eine e-Anlage bei öffentlicher Tätigkeit gemäß § 11 Absatz 1 der Trinkwasserverordnung
Meldeformular für eine f-Anlage bei öffentlicher Tätigkeit gemäß § 11 Absatz 3 der Trinkwasserverordnung
Meldeformular für eine Nichttrinkwasserverordnung gemäß § 12 der Trinkwasserverordnung               

                                                             

Ratgeber und Informationen zum Umgang mit Trinkwasser


           

Erklärfilm zur Trinkwasserinstallation - Auf die letzen Meter kommt es an

Das Umweltbundesamt und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft erklären in einem Film, worauf es bei der Trinkwasserinstallation ankommt.                

Möchten Sie diesen Inhalt von YouTube laden?

Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung.