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Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen - Qualitätsentwicklung und Aufsicht

Die Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen – Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) ist eine Sicherheitsaufgabe des Freistaates Bayern und wurde 2001 den Landkreisen und kreisfreien Städten zugeordnet. Die örtliche FQA überwacht stationäre Einrichtungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften und betreute Wohngruppen. Bewohnern und Angehörigen, Trägern und Einrichtungen steht die FQA außerdem beratend zur Seite. Grundlage ihrer Arbeit ist das Bayerische Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG). Es dient dem Schutz volljähriger Menschen in Einrichtungen.

Sie haben Fragen oder möchten uns etwas mitteilen?

Schreiben Sie uns eine E-Mail an fqa@Lra-wue.bayern.de 

   

Die Aufgaben der Fachstelle Pflege- und Behinderteneinrichtung

Die FQA hat vorrangig die Aufgabe, die Würde, Interessen und Bedürfnisse der Bewohnerinnen und Bewohner zu wahren und zu schützen. Daher wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen (PfleWoqG und AVPfleWoqG) überwacht.

Beratungsauftrag

Eine wesentliche Aufgabe der FQA ist es, die Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen sowie Mieterinnen und Mieter ambulant betreuter Wohngemeinschaften und Betreuter Wohngruppen, deren Angehörige und gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Träger und Einrichtungen zu beraten.

Durch das multiprofessionelle Team ist die FQA mit unterschiedlichen Professionen fachlich breit aufgestellt.

Bei Fragen im Bereich Pflege, Soziale Betreuung, ärztliche Versorgung, Hygiene sowie bei personellen und baulichen Angelegenheiten ist der FQA am Landratsamt Würzburg eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Beteiligten zum Wohle der Bewohnerinnen und Bewohner besonders wichtig.

Prüfauftrag

Qualitätssicherung

Die FQA überwacht die stationären Einrichtungen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften durch (i. d. R. unangemeldete) wiederkehrende oder anlassbezogene Prüfungen. Betreute Wohngruppen werden nur anlassbezogen überprüft.

Aufklärung und Beratung bei Mängeln

Stellt die FQA fest, dass Abweichungen von den gesetzlichen Qualitätsanforderungen vorliegen (Mängel), erfolgt eine umfassende Beratung vor Ort und gegenüber dem Träger der Einrichtung. Bei sonstigen Wohnformen erfolgt die Beratung i. d. R. gegenüber den Mieterinnen und Mietern und den Dienstleistern.

Ordnungsrechtliche Maßnahmen

Als Ordnungsbehörde greift die FQA zur Durchsetzung ihrer Aufgaben auf verschiedene verwaltungsrechtliche Maßnahmen zurück. Zur Abstellung von erneuten und erheblichen Mängeln können Anordnungen ergehen (Art. 13 PfleWoqG), Beschäftigungsverbote (Art. 14 PfleWoqG) und eine Untersagung des Betriebs (Art. 15 PfleWoqG) ausgesprochen werden.

Ein erheblicher Mangel liegt bei Abweichungen vor, die eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit der Bewohnerinnen und Bewohner bedeuten.

Gleichzeitig können Ordnungswidrigkeiten durch Bußgelder geahndet werden.

Berichterstellung

Die Ergebnisse der Prüfung werden in einem schriftlichen Prüfbericht zusammengefasst und dem Träger übersandt. Die Prüfberichte der FQA können aufgrund der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 09.01.2012 nur mit Zustimmung der Einrichtungen veröffentlicht werden.
Das Fehlen eines veröffentlichten Prüfberichts bedeutet daher keineswegs, dass die betreffende Einrichtung nicht wie im Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz vorgesehen von der FQA überprüft wurde.

           

Stationäre Einrichtungen und sonstige Wohnformen im Landkreis Würzburg

Stationäre Pflegeeinrichtungen

Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Ambulant betreute Wohngemeinschaften (abWG)

  • abWG für intensivpflegebedürftige Menschen in Randersacker
  • abWG 1 in Rottendorf
  • abWG 2 in Rottendorf
  • abWG für intensivpflegebedürftige Menschen in Kürnach
  • abWG für intensivpflegebedürftige Menschen in Rimpar
  • abWG für intensiv-pflegebedürftige Menschen in Gerbrunn
  • abWG 1 in Reichenberg
  • abWG 2 in Reichenberg

Betreute Wohngruppen für Menschen mit Behinderung

  • Betreute Wohngruppe der Lebenshilfe in Ochsenfurt
  • Betreute Wohngruppe des St. Josefs-Stift in Eisingen