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Aktuelle Tierseuchen

Afrikanische Schweinepest 

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Haus- und Wildschweine befällt. Für den Menschen sowie andere Tierarten ist das ASP-Virus ungefährlich.

Am 15.06.2024 wurde bei einer Wildschweinbache im hessischen Landkreis Groß-Gerau das ASP Virus festgestellt.

Infos für Jäger
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Infos für Jäger

Infos für Lebensmittelunternehmer
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Infos für Lebensmittelunternehmer

Amerikanische Faulbrut

Zur amerikanischen Faulbrut

Die amerikanische Faulbrut ist eine anzeigepflichtige Tiererkrankung. Der Erreger ist ein Sporenbildendes Bakterium, das ausschließlich die Bienenbrut befällt; die erwachsenen Bienen können nicht erkranken, verbreiten aber die Sporen in ihrem Haarkleid oder als Ammenbienen über das Futter und führen so die Infektionskette fort. Schon eine geringe Anzahl (weniger als 10 Sporen) kann eine Infektion auslösen.

Über kontaminierten Honig oder Waben können Sporen in gesunde Bienenvölker eingetragen werden. Eine Übertragung der Sporen durch den Imker (z. B. über Werkzeug, Kleidung, Handschuhe) sowie durch imkerliche Eingriffe (Umlarven, Teilen oder Vereinigen von Völkern etc.) ist ebenfalls möglich. Außerdem können Bienen, die ein schwaches, an Amerikanischer Faulbrut erkranktes Volk ausräubern, Sporen in ihr eigenes Volk tragen und die Seuche weiterverbreiten. Auch Bienen, die sich verirren (Verflug), können auf diese Weise Sporen verschleppen.

Für den Menschen ist der Erreger ungefährlich, so dass Honig weiterhin unbedenklich verzehrt werden kann.

Ausbruch Amerikanische Faulbrut in Kirchheim »

Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut in der Stadt Würzburg »

Blauzungenkrankheit (BT)

Die Blauzungenkrankheit (Bluetongue disease) ist eine virusbedingte, anzeigepflichtige Krankheit, die von einer Mückenart (Gnitzen) übertragen wird. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich. Auch Fleisch- und Milchprodukte können unbedenklich verzehrt werden. Der aktuelle Serotyp 3 (BTV-3) sorgt jedoch bei Rindern, Schafen und Ziegen für teils schwere und z.T. tödliche Verläufe. Neben wirtschaftlichen Verlusten, führt die Krankheit aufgrund der teils schweren Verläufe auch zu erheblichem Tierleid. Daher wird die Impfung aller Rinder, Schafe und Ziegen gegen das Virus dringend empfohlen.

Impfungen

Es sind mittlerweile alle drei verfügbaren BTV-3 Impfstoffe zugelassen (Bulvato 3, Bluevac-3 und Syvazul 3) und können verwendet werden.

Durchgeführte Impfungen sind durch den Tierhalter oder durch einen von ihm beauftragten Dritten (z. B. Impftierarzt) in der HIT-Datenbank zu erfassen. Die Allgemeinverfügung, welche die BTV-3 Impfung ermöglicht finden Sie im Amtsblatt 22/2024 (hier).

Bei der bayerischen Tierseuchenkasse kann ein Impfzuschuss in Höhe von 3 Euro pro Rind, 2 Euro pro Schaf und 1 Euro pro Ziege/Neuweltkamelide beantragt werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Verbringungen

Aufgrund des aktuellen BT-Geschehens hat Deutschland den Status „seuchenfrei“ verloren. Die Bundeländer haben sich geeinigt, dass Verbringungen in nicht freie Gebiete innerhalb Deutschlands ohne Erfüllung spezifischer Bedingungen erfolgen können.
Verbringungen in BT-freie Mitgliedstaaten und Gebiet sind nach unionsrechtlichen Bestimmungen, bis zum Vorliegen eines zugelassenen BTV 3 Impfstoffes, nur noch möglich, wenn die Tiere die Bedingungen des jeweiligen Bestimmungslandes erfüllen. Diese sind hier auf der Homepage der KOM veröffentlicht und werden laufend aktualisiert. Sofern Sie eine entsprechende Verbringung planen, informieren Sie uns bitte frühzeitig (mindestens fünf Werktage vor Verbringung).

BVD - Bovine Virusdiarrhoe

Die Bovine Virusdiarrhoe (BVD) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die weltweit zu den wirtschaftlich bedeutendsten Erkrankungen des Rindes zählt. Sie ist nicht auf den Menschen übertragbar. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich über persistent infizierte Tiere, welche das Virus über alle Se- und Exkrete ausscheiden und so weitere Tier infizieren. Eine Infektion kann unter anderem zur Geburt lebensschwacher, missgebildeter Kälber, Durchfall, reduzierter Milchleistung, Unfruchtbarkeit und Fressunlust führen. Daher wurde die Tierseuche seit 2011 staatlich bekämpft.

Seit dem 29.09.2023 gilt ganz Bayern als seuchenfrei von BVD. Um den Status „seuchenfrei“ zu erhalten, wurde die Impfung gegen BVD und das Einstallen BVD-geimpfter oder BVD-verdächtiger Rinder per Allgemeinverfügung verboten.

Weitere Informationen zu BVD sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, www.lgl.bayern.de, zu finden.

Geflügelpest - Aviäre Influenza

Im Herbst und Frühjahr wird wieder ein erneutes Auftreten der sogenannten Vogelgrippe (HPAIV), auch Geflügelpest genannt, erwartet. Wildvögel stellen ein Reservoir für die Erreger der Geflügelpest dar. Zum Schutz des Geflügels ist die direkte und indirekte Kontaktvermeidung zwischen Wildvögeln und Geflügel daher essentiell (Einhalten sog. Biosicherheitsmaßnahmen). Hierzu gehört unter anderem, dass Tiere nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Zudem darf kein Oberflächenwasser (Bach, See …) zu dem Wildvögel Zugang haben, zum Tränken des Geflügels genutzt werden. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Tierhalter sind dazu aufgefordert auf mögliche Erkrankungen zu achten und bei Auffälligkeiten einen Tierarzt hinzuzuziehen.

Abhängig von der Seuchenlage können weitergehende Maßnahmen, wie die Aufstallungspflicht erforderlich werden. Bitte bereiten Sie sich auf eine Aufstallungspflicht vor und machen Sie sich Gedanken über eine tierschutzgerechte Unterbringung.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Würzburg zum Schutz vor Geflügelpest ist im Amtsblatt Nr. 32 vom 25. November 2022 veröffentlicht.

Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest

Meldung einer Geflügelhaltung - auch kleine Bestände müssen gemeldet werden

Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln - unabhängig von der Größe des Bestandes - verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinäramt) unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen.

Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für die Veterinärbehörden unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen.

 

 

Meldepflicht für vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand
sowie für tot aufgefundene Wildvögel

Es ist unbedingt erforderlich, vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und tote Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel, Rabenvögel) beim zuständigen Veterinäramt unter

Wer tote Wildvögel findet,

sollte sie auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen; auch in einem solchen Fall ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde oder Gemeindeverwaltung umgehend zu kontaktieren.

  

Lumpy Skin Disease (LSD) - Dermatitis nodularis

Die Lumpy Skin Disease (LSD) ist eine virusbedingte, hochansteckende virale Erkrankung der Rinder, Bisons und Büffel. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Das klinische Bild der LSD ist zunächst unspezifisch (Fieber, Nasen- und Augenausfluss, Anschwellen der Lymphknoten, Rückgang der Milchleistung, verringerte Gewichtszunahmen). Im weiteren Verlauf der Erkrankung treten typische, knotige Hautveränderungen (Noduli) auf, die vor allem im Bereich von Perineum und Skrotum, aber auch an Kopf, Hals, Rücken und Eutern beobachtet werden. Tragende Rinder können abortieren. Es treten aber auch klinisch unauffällige Formen auf, die zu einer unbemerkten Verbreitung des Erregers führen können.

Die Übertragung des Erregers erfolgt vor allem mechanisch durch beißende oder stechende Insekten (z. B. Fliegen) und auch über Spinnentiere (z. B. Zecken, Milben). Zudem kann das LSD-Virus auch mechanisch über kontaminiertes Futter/Wasser, Geräte und Personal sowie mit Produkten infizierter Tiere (Fleisch, Milch, Sperma, Embryonen) übertragen werden.

In Deutschland wurde der Erreger bisher nicht nachgewiesen. Aufgrund von Ausbrüchen im Juni 2025 in Norditalien und Frankreich muss jedoch eine Weiterverbreitung befürchtet werden, so dass unter Umständen auch Rinder in Deutschland gefährdet sind.

Daher sind Verdachtsfälle dringend abzuklären und unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden! Nur durch frühzeitige Erkennung und konsequentes Handeln kann eine weitere Ausbreitung der Tierseuche verhindert werden. Zudem bitten wir Sie bereits jetzt eindringlich wirksame Vorkehrungen zur Seuchenprävention umzusetzen und Ihren Tierbestand durch die Einhaltung einfacher Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen, dazu gehören insbesondere:

  • Die Verwendung betriebseigener, saubere Stallkleidung oder Einmalschutzkleidung
  • Kein unkontrollierter Zutritt zum Tierbestand durch betriebsfremde Personen (Hinweisschild, Führen eines Besuchertagebuchs)
  • Zukauf von Tieren aus sicheren Herkunftsbetrieben und ggf. Quarantäne vor gemeinsamer Aufstallung
  • Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und von zum Transport verwendeten Gerätschaften
  • Schadnagerbekämpfung

Weitere Informationen zur LSD sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, www.lgl.bayern.de zu finden.

MKS - Maul- und Klauenseuche

Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine virusbedingte fieberhafte Allgemeinerkrankung der Klauentiere. Das typische klinische Bild der MKS ist geprägt durch die Bildung von Bläschen und Erosionen an Schleimhäuten und unbehaarten Teilen der Haut an Maul- und Klauen.
Oft sind Fieber, Rückgang der Milchleistung und Futteraufnahme das erste Krankheitsanzeichen. Bei Rindern geht die Erkrankung oft mit starkem Speicheln und Schmatzen einher. Schweine zeigen dagegen vor allem Lahmheiten, da sich die Bläschen und Erosionen oft im Bereich der Klauen darstellen. Bei Schafen und Ziegen sind die Veränderungen an der Maulschleimhaut oft nur schwach ausgeprägt und ist daher schwer zu erkennen. Daher ist die Gefahr der unbemerkten Ausbreitung durch Schafe und Ziegen besonders hoch.

Die Erreger der Maul- und Klauenseuche gelten als hochinfektös. Die häufigste Übertragungsart bei der MKS ist der Kontakt zwischen erkrankten und empfänglichen Tieren (Übertragung über Speichel, Ausatmungsluft, Milch und Dung). Jedoch kann gerade die MKS auch sehr leicht indirekt verschleppt werden. Alles, was von einem infizierten Tier stammt oder mit ihm in Berührung gekommen ist, kann dazu beitragen – Milch und Fleisch ebenso wie Personen, Tiere (auch z.B. Hunde, Katzen, Ungeziefer) Fahrzeuge, Geräte und Futtermittel. Das Virus kann zudem auf dem Luftweg über viele Kilometer verbreitet werden.

Aufgrund der extrem hohen Ansteckungsgefahr müssen im Seuchenfall alle Klauentiere des Hofes getötet und unschädlich beseitigt werden.

Aufgrund der jüngsten Ausbrüche in Brandenburg, der Slowakei und Ungarn bitten wir Sie bereits jetzt eindringlich wirksame Vorkehrungen zur Seuchenprävention umzusetzen und Ihren Tierbestand durch die Einhaltung einfacher Biosicherheitsmaßnahmen zu schützen, dazu gehören insbesondere:

  • Die Verwendung betriebseigener, saubere Stallkleidung oder Einmalschutzkleidung
  • Kein unkontrollierter Zutritt zum Tierbestand durch betriebsfremde Personen (Hinweisschild, Führen eines Besuchertagebuchs)
  • Zukauf von Tieren aus sicheren Herkunftsbetrieben und ggf. Quarantäne vor gemeinsamer Aufstallung
  • Reinigung und Desinfektion von Transportmitteln und von zum Transport verwendeten Gerätschaften
  • Schadnagerbekämpfung


In Schweinhaltungsbetrieben sind die gesetzlichen Vorgaben zur Biosicherheit einzuhalten. Die Biosicherheitsmaßnahmen für Schweinehaltungsbetriebe sind ausführlich in der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) dargelegt.

Weitere Informationen zur MKS sind auf der Homepage des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, www.lgl.bayern.de, zu finden.


Downloads & Links

Überprüfen Sie den Stand Ihrer Biosicherheitsmaßnahmen: Risikoampel Uni Vechta