Tierkennzeichnung und Registrierung
Die Tierkennzeichnung und Registrierung ist die Grundlage für die Aufklärung von Krisen (z. B. Geflügelgrippe, Maul- und Klauenseuche, BSE) und das zentrale Element zum Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen. Sie dient letztendlich der Gesunderhaltung der Tierbestände und auch dem Schutz des Menschen vor Zoonosen (auf den Menschen übertragbare Krankheiten) sowie der Lebensmittelsicherheit. Unterstützend verhindert die geregelte Entsorgung toter Nutztiere Krankheitsverschleppungen.
Registrierung von Tierhaltungen
Jeder Halter von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Bienen und Geflügel (auch Tauben) muss die Haltung dem für den Haltungsort zuständigen Veterinäramt anzeigen. Hier geht’s zum Online-Antrag »Meldung einer Tierhaltung«.
Wenn Sie noch keine Betriebsnummer haben, müssen Sie diese zuvor beimAmt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kitzingen-Würzburg beantragen. Als Halter von Wiederkäuern und Schweinen müssen Sie die Angaben zu Ihren Tieren (z.B. Stichtagsmeldung, Zu- und Abgangsmeldungen) zudem in der HI-Tier-Datenbank aktuell halten.
Kennzeichnung von Tieren
Ausführliche Informationen zur Kennzeichnung der einzelnen Tierarten finden Sie nachfolgend unter den entsprechenden Links. Die jeweiligen Bestandsregister finden Sie dort ebenfalls bei den Dokumenten.
Für lebensmittelliefernde Tiere (auch Hobbytiere und nicht von der Lebensmittelgewinnung ausgeschlossene Pferde) muss darüber hinaus auch eine Dokumentation für Tierarzneimittel vorhanden sein. Ein Muster finden Sie hier.
Wenn Sie tierische Produkte als Lebensmittel vermarkten (z.B. Honig, Eier, Fleisch), unterliegen Sie in der Regel der Lebensmittelkontrolle und lassen sich als Lebensmittelunternehmer registrieren .
Rinder
Die Vorschriften zur Rinderkennzeichnung sollen gewährleisten, dass jedes Rind eine eigene Identität erhält. Dadurch wird die Rückverfolgbarkeit vom Geburtsbetrieb bis zum Metzger ermöglicht. Jeder Rinderhalter muss daher ein aktuelles Bestandsregister führen und jede Art von Bestandsveränderungen (z.B. Geburt, Zugang, Abgang, Tod) innerhalb von 7 Tagen an die HI-Tierdatenbank melden. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.lkv.bayern.de/formulare-und-preise/
Schweine
Jeder Schweinehalter muss u. a. ein Bestandsregister führen, Zugangs- und Abgangsmeldungen durchführen sowie einmal jährlich eine Stichtagsmeldung durchführen. Außerdem muss beim Transport in einen anderen Betrieb ein Begleitpapier mitgeführt werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie unter https://www.lkv.bayern.de/formulare-und-preise/
Auslaufhaltungen von Schweinen müssen im Veterinäramt angemeldet werden, Freilandhaltungen genehmigt. Auch Minipigs unterliegen tierseuchenrechtlicher Auflagen, da sie für alle Schweineseuchen empfänglich sind und diese auch übertragen können.
Schafe & Ziegen
Bei Schafen und Ziegen sind u. a. ein Bestandsregister zu führen, Zugangs- und Abgangsmeldungen sowie einmal jährlich eine Stichtagsmeldung durchzuführen. Außerdem muss beim Transport in einen anderen Betrieb ein Begleitpapier mitgeführt werden.
Ausführliche Informationen finden Sie unter https://www.lkv.bayern.de/formulare-und-preise/
Equiden (Pferde, Esel, ...)
Jedes Pferd und jeder Equide muss spätestens zu seinem ersten Geburtstag einen Equidenpass besitzen und im Vorfeld nach europaweit einheitlichen Vorgaben gekennzeichnet worden sein. Bitte kümmern Sie sich frühzeitig um die Beantragung des Chips und der Dokumente. Das genaue Procedere finden Sie unter https://www.bayerns-pferde.de/service/equidenpaesse
Equidenpass - Abgabepflicht bei toten Einhufern
Bitte beachten Sie, dass ein Equidenpass per se Eigentum der Pass-ausstellenden Stelle ist (vergleichbar mit einem Reisepass). Der Equidenpass ist daher bei Abholung des Einhufers dem Transporteur/Fahrer mitzugeben. Der Equidenpass wird ungültig gemacht und an die passausgebende Stelle zurückgesandt. Ein Einbehalten für Erinnerungszwecke o.ä. ist nicht vorgesehen.
Bienen
Als Imker halten Sie Tiere und erzeugen Lebensmittel. Sie müssen sich daher beim Veterinäramt unter Angabe Ihrer landwirtschaftlichen Betriebsnummer, die Sie am Amt für Landwirtschaft und Forsten Kitzingen, Dienstort Würzburg, Von-Luxburg-Straße 4, 97074 Würzburg erhalten, der Anzahl Ihrer Völker und Ihren entsprechenden Winterstandorten anmelden (Links siehe oben). Bitte denken Sie daran, uns bei einer Änderung ihrer Winterstandorte zu informieren.
Verbringen Sie Bienenvölker nur vorübergehend an einen anderen Ort innerhalb unseres Landkreises, bringen Sie bitte am Bienenstand ein Schild mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift sowie der Zahl der Bienenvölker in deutlicher und haltbarer Schrift gut sichtbar an. Auch an registrierten Überwinterungsstandorten, die nicht direkt einem Wohnhaus zugeordnet werden können, sollten die Bienenvölker mit diesen Kontaktdaten gekennzeichnet sein.
Wollen Sie an einen Ort außerhalb unseres Landkreises wandern oder Bienenvölker verkaufen, benötigen Sie ein Gesundheits-Zeugnis von uns. In der Regel erfolgt die klinische Untersuchung Ihrer Völker dabei durch die örtlich zuständigen Bienensachverständigen unseres Landkreises (siehe auch https://www.lvbi.de/fachthemen/bienensachverstaendige.html).
Am neuen Standort ist das Gesundheitszeugnis der jeweils zuständigen Bienensachverständigen bzw. dem zuständigen Bienensachverständigen vorzulegen.
Ausführliche Informationen zur Bienenhaltung, inkl. rechtlicher Vorgaben und Krankheiten erhalten Sie unter https://www.lwg.bayern.de/bienen/.