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Sicherheit und Ordnung (FB 13)

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ordnungsamt bearbeiten rund 40 verschiedene Aufgaben - von A wie apothekenrechtliche Überwachung bis Z wie zivilmilitärische Zusammenarbeit mit der Bundeswehr.

Herr Reitzenberger leitet den Fachbereich.

 
Anträge, Ansprechpartner und Informationsmaterial

Sie suchen einen ganz bestimmten Ansprechpartner oder nähere Informationen zu einer unserer Dienstleistungen? Im Bürgerservice A bis Z finden Sie alles auf einen Blick.

Sie brauchen nur schnell ein Formular? Die Seite Formulare listet alles Verfügbare zum Herunterladen auf.

Die Aufgaben von A bis Z

Die Rechtsbereiche, für die der Fachbereich zuständig ist, sind vielfältig:

  • Apothekenrecht
  • Bevölkerungsschutz
  • Feldgeschworenenwesen
  • Feuerwehrwesen und Brandschutz
  • Fischereirecht
  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Handwerksordnung
  • Heilpraktikerwesen
  • Jagdrecht
  • Katastrophenschutz
  • Kaminkehrerwesen
  • Landpachtverträge
  • Nichtraucherschutz
  • Preisangabenverordnung
  • Presserecht
  • Schwarzarbeit
  • Sonn- und Feiertagsrecht und Ladenschlussrecht
  • Spielrecht
  • Sprengstoffrecht
  • Unterbringungsrecht
  • Staatliche Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheide
  • Übungen der Bundeswehr
  • Versammlungsrecht
  • Waffenrecht
  • Weinrecht

 

 

Zwischen Genehmigungs- und Eingriffsverwaltung

Sie möchten eine Gaststätte betreiben, sich als Pfandleiher betätigen oder ein Bewachungsunternehmen eröffnen? In diesen speziellen Fällen ist es mit der Gewerbeanmeldung auf der Gemeinde nicht getan: Im Vorfeld ist eine gewerberechtliche Erlaubnis des Ordnungsamtes vonnöten. Gern helfen wir Ihnen auch bei Fragen während des Betriebs, zum Beispiel zum Sonn- und Feiertagsrecht, weiter.

Auch bei Fragen zum Waffen-, Jagd- und Sprengstoffrecht sind Sie bei uns richtig. Ferner arbeiten wir an Alarm- und Evakuierungsplänen, um auch für den Katastrophenfall vorbereitet zu sein.

Allerdings bleibt es nicht aus, dass wir belastende Entscheidungen treffen müssen, im Amtsjargon betrifft dies den Bereich der "Eingriffsverwaltung" - zum Beispiel, wenn einem Gewerbetreibenden der weitere Betrieb untersagt oder wenn eine Person nach amtsärztlicher Untersuchung in die Psychiatrie eingewiesen werden muss.

Auch bei Wahlen ist das Ordnungsamt mit von der Partie: Gemeinsam mit unseren Landkreisgemeinden führen wir Europa-, Bundestags- , Landtags- und Bezirkstagswahlen sowie Volksbegehren und Volksentscheide durch.

 
 

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