Seiteninhalt

Bürgerservice A bis Z

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Wild lebende Pflanzen; Beantragung einer Genehmigung zur gewerbsmäßigen Entnahme, Be- oder Verarbeitung

Kurzbeschreibung

Das gewerbsmäßige Entnehmen, Be- oder Verarbeiten wild lebender Pflanzen bedarf unbeschadet der Rechte der Eigentümer und sonstiger Nutzungsberechtigter der Genehmigung der für Naturschutz und Landschaftspflege zuständigen Behörde.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss bei der für den Sitz des Gewerbebetriebs zuständigen Kreisverwaltungsbehörde eingereicht werden.

Die Genehmigung wird in der Regel durch einen schriftlichen Bescheid erteilt.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Online-Verfahren

Bitte wählen Sie in der Suchmaske Ihren Wohnort aus, damit die für Sie verfügbaren Online-Dienste angezeigt werden können.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.10.2026