Naturschutz und Landschaftspflege (FB 51)
Natur und Landschaft schöpfen im Landkreis Würzburg aus dem Vollen. Weinberge, naturnahe Laubwälder, Streuobstwiesen und Magerrasen machen die Region zu einem reichen Kulturraum. Der Erhalt dieser Vielfalt ist wichtig für Mensch und Tier.
Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt sorgt für den Vollzug der Naturschutzgesetze. Die Fachkräfte sind an Genehmigungsverfahren beteiligt und geben Stellungnahmen ab, damit naturschutzfachliche Belange bei Bauprojekten oder Flurbereinigungsverfahren Berücksichtigung finden. Sie koordinieren Landschaftspflegemaßnahmen, setzen Artenschutzprojekte um und bringen ihre Kompetenzen ins Flächenmanagement ein. Auch berät das Team die Landkreisgemeinden bei ihrer Bauleitplanung und steht allen Bürgerinnen und Bürgern bei artenschutzrechtlichen Fragestellungen als fachkundiger Ansprechpartner zur Verfügung.
Herr Pabst leitet die Untere Naturschutzbehörde.
Ansprechpartner & Information
Im Bürgerservice A bis Z finden Sie die wichtigsten Dienstleistungen der Naturschutzbehörde.
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Auf geht's: Start des 18. Fotowettbewerbs »Natur im Fokus« für Kinder und Jugendliche aus Bayern
„Schau doch mal hin!“ – unter diesem Motto sind Kinder und Jugendliche aus allen Teilen des Freistaats aufgerufen, die Vielfalt der Bayerischen Natur zu erkunden: Der 18. Fotowettbewerb „Natur im Fokus“ lädt Fotografinnen und Fotografen zwischen 7 und 18 Jahren ein, mit der Kamera oder dem Smartphone auf Entdeckungsreise in Bayerns Natur zu gehen und ihre besten Bilder einzureichen. Mit dem LBV (Landesbund für Vogel- und Naturschutz) beteiligt sich seit 2023 ein starker neuer Partner am Wettbewerb.
Fast 11.000 Kinder und Jugendliche aus Bayern haben seit Beginn des Fotowettbewerbs bei „Natur im Fokus“ mitgemacht und insgesamt über 25.800 Bilder eingereicht. Auch in diesem Jahr geht’s wieder auf Fotosafari – bis Ende September 2024 können Bilder eingereicht werden.
Der Wettbewerb soll junge Naturfotografinnen und -fotografen fördern und das Interesse an der vielfältigen heimischen Natur wecken. Statt um technische Perfektion und optimale Ausrüstung geht es um interessante Motive, spannende Bildkompositionen und vor allem viel Kreativität. Das ist den Projektpartnern ein besonderes Anliegen: Im Jahr 2007 vom Museum Mensch und Natur ins Leben gerufen, wird der Wettbewerb seit 2010 gemeinsam mit dem Bayerischen Umweltministerium und seit 2020 auch dem Naturkundemuseum Bayern ausgerichtet. Mit dem LBV soll der Wettbewerb künftig noch mehr junge Menschen erreichen und für Natur begeistern.
Gesteine und Vielfalt: Spannende Wettbewerbskategorien 2024
Für die Motivwahl gibt es zwei Themen-Kategorien: Kategorie A „Berge, Felsen, Kieselsteine“ widmet sich Bayerns steinernen Naturwundern und welche Lebensräume diese vielfältigen Geotope bieten. In Kategorie B dagegen geht es um die „Bunte Vielfalt Bayerns“, in der das Entdecken der vielen verschiedenen Arten in Bayerns Natur gefragt ist. Das genaue Beobachten und Erkennen einzelner Arten wird darüber hinaus mit einem Sonderpreis des Partners LBV ausgezeichnet.
Eine Fachjury wählt die besten Bilder unter den Einsendungen aus, die Preisverleihung findet voraussichtlich Anfang 2025 statt.
Die Schönheit Bayerns im Fokus – Ausstellung auf Tour in ganz Bayern
Wer sich von den kreativen Ergebnissen des letzten Jahres inspirieren lassen möchte, kann noch bis Ende Mai die prämierten Bilder des 17. Wettbewerbs in der Sonderausstellung „Natur im Fokus“ im Museum Mensch und Natur in München oder bis Jahresende an einem der anderen Ausstellungsorte bewundern. Aktuell tourt die Ausstellung unter dem Namen „Natur im Fokus on Tour“ durch insgesamt 16 Umweltbildungseinrichtungen in ganz Bayern.
Nähere Informationen zu den Ausstellungsterminen unter: natur-im-fokus.de
Mitmachen lohnt sich: Diese Preise erwarten die jungen Talente
Die Preise werden in drei Altersgruppen vergeben – 7 bis 10 Jahre, 11 bis 14 Jahre und 15 bis 18 Jahre. Auf die Siegerinnen und Sieger jeder Kategorie und Altersklasse wartet ein Naturerlebniswochenende einschließlich eines Fotoseminars mit einem professionellen Naturfotografen. Die Zweitplatzierten erhalten ein eintägiges Fotoseminar mit einem Profi. Die Drittplatzierten dürfen sich über ein Jahresabonnement der Zeitschrift „natur“ freuen. Auch den weiteren Gewinnerinnen und Gewinnern winken tolle Preise – darunter wunderschöne Naturfotografie-Bildbände, die der Knesebeck Verlag sowie der J. Berg Verlag stiften, sowie Bayern-Tickets der DB Regio Bayern.
Einsendeschluss: 30. September 2024
Alle Infos zum Wettbewerb und zu den Teilnahmebedingungen: natur-im-fokus.de
Unterstützt werden Wettbewerb und Tour unter anderem vom Sparkassenverband Bayern, dem Verein der Freunde und Förderer des Museums Mensch und Natur e.V., dem Förderkreis BIOTOPIA – Naturkundemuseum Bayern e.V., der Hofpfisterei München, der DB Regio Bayern, dem Knesebeck Verlag und dem J. Berg Verlag.
Übersicht der Preisträgerinnen und Preisträger 2023
Die Namen der Preisträgerinnen und Preisträger sowie Siegerbilder des letzten Wettbewerbs
sind abrufbar unter natur-im-fokus.de.
Upload der Gewinnerbilder 2024
Web: https://www.picdrop.com/museummenschundnatur/F5s99c4LxU
Print: https://www.picdrop.com/museummenschundnatur/pBJqGga2tR
Hinweis: Online dürfen maximal drei Bilder veröffentlicht werden.
Bäume, Hecken, Gebüsche und Co. schneiden: Wann ist das im Landkreis Würzburg erlaubt?
Das Umweltamt am Landratsamt Würzburg erklärt, in welchem Zeitraum welcher Rückschnitt erlaubt ist
Hecken, Bäume, Gebüsche und andere Gehölze sind aus vielen Gärten im Landkreis Würzburg nicht wegzudenken. Für Gartenbesitzerinnen und –besitzer sorgen sie für Schatten, für Tiere sind sie beliebte Wohnstätten. Natürlich müssen sie von Zeit zu Zeit auch gepflegt werden. Doch was ist eigentlich wann erlaubt? Das Umweltamt am Landratsamt Würzburg erklärt die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wann sind Baumfällungen und Schnittmaßnahmen an Gehölzen erlaubt?
Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen grundsätzlich in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ein starker Rückschnitt für eine Umgestaltung des Gartens ist in diesem Zeitraum beispielsweise nicht möglich.
Welches Gesetz regelt das?
Im Bundesnaturschutzgesetz ist bundesweit einheitlich festgelegt, dass Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden dürfen. Zusätzlich gilt in der freien Natur: Hier darf grundsätzlich nichts gerodet, abgeschnitten, gefällt oder auf sonstige Weise erheblich beeinträchtigt werden.
Warum gibt es diese Regelung?
Die Vorschrift dient dem Artenschutz. Tiere, vor allem Vögel, suchen im Frühjahr nach Brutplätzen und finden in Hecken und Gebüschen geeignete Stellen, um ihre Nester zu bauen.
Gibt es Ausnahmen für kleinere Pflegeschnitte?
Im Hausgarten sind ganzjährig Schnittmaßnahmen möglich, wenn der Artenschutz durch vorherige Kontrollen auf Nester und andere Habitate eingehalten werden kann.
Das Gesetz erlaubt ganzjährig auch einen „schonenden Form- und Pflegeschnitt“. Auch hier gilt es, vor allen Maßnahmen an Gehölzen eigenverantwortlich zu überprüfen, ob es artenschutzrechtliche Eingriffe geben könnte. Hinweise darauf geben zum Beispiel Nester, Baumhöhlen und -spalten oder starkes Totholz. Besonders in immergrünen Pflanzen fallen Nester kaum auf.
Gibt es weitere Sonderregelungen?
Einige Gemeinden besitzen eine Baumschutzverordnung, die weitergehende Regelungen enthalten kann. Außerdem existieren zahlreiche Schutzgebiete (zum Beispiel Naturdenkmäler, Naturschutzgebiete) mit weiteren Regelungen zu Gehölzen. Zu vielen Verboten gibt es aber gesetzliche Ausnahmen.
Nähere Informationen zu den gesetzlichen Regelungen finden Sie auf der Internetseite:
https://www.landkreis-wuerzburg.de/Naturschutz
Hilfe bei Problemen mit Wespen und Hornissen
Sie haben Probleme mit Wespen oder Hornissen auf der Terrasse oder unter dem Dach?
Helfen kann Ihnen in solchen Fällen AKAN, der Arbeitskreis Arten- und Naturschutz e.V.
Er ist kompetenter Ansprechpartner bei Fragen rund um Wespen, Hummeln und Hornissen. Sein Arbeitsschwerpunkt besteht darin, Konflikte zwischen Mensch und wild lebenden Tieren im häuslichen Bereich zu lösen.
Bei Bedarf kümmert sich AKAN gegen eine Gebühr um das artgerechte Versetzen von Wespen- oder Hornissennestern, ggf. in Koordination mit der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg.
Die ehrenamtlich bestellten Wespen- und Hornissenberater erreichen Sie
- per E-Mail: Akan.eV@web.de oder
- telefonisch: 0176 56 70 20 30.
Betroffene aus dem Landkreis Würzburg werden um vorrangige Kontaktaufnahme per E-Mail gebeten.
Folgende Angaben sollte Ihre Nachricht enthalten:
- Anschrift des betroffenen Grundstücks
- Telefonnummer unter der zurückgerufen werden kann
- Kurze Schilderung der Situation
Haben Sie sich an die o.g. Beratungsnummer gewandt, beachten Sie bitte:
Ein Wespen- und Hornissenberater ruft Sie zurück, wenn Sie nicht direkt jemanden erreichen. Ein Anruf genügt: Die Berater arbeiten die Anfragen in der Reihenfolge des Eingangs ab.
Bitte beachten Sie, dass es in der Hochsaison zu Wartezeiten kommen kann.
Anlegen von Blühflächen und insektenfreundlichem Grünland
Die Untere Naturschutzbehörde informiert:
Nachdem mittlerweile eine Reihe von Anfragen bzgl. der Anlage von Blühflächen und insektenfreundlichem Grünland von Kommunen an die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Würzburg herangetragen wurden, möchten wir Ihnen im Folgenden einige Hinweise zu diesem Thema an die Hand geben:
Grünland
- Ist die Fläche bereits eine kommunale Grünfläche, ist eine Aufwertung hin zu einem arten- und blütenreichen sowie insektenfreundlichen Grünland mit einer angepassten Pflege möglich. Die Umstellung von Mulch-Mahd auf eine Mahd zu einem geeigneten Schnittzeitpunkt mit Abfuhr des Mahdguts sowie eine Schnitthöhe von mindestens 10 cm kann bereits eine erhebliche Verbesserung für Insekten bewirken. Hier wäre ein Schnittzeitpunkt nach dem Aussamen der Blühpflanzen im Zeitraum zwischen Anfang und Mitte Juli notwendig. Ein weiterer Schnitt sollte sich am Aufwuchs orientieren und frühestens acht Wochen nach dem ersten Schnitt stattfinden.
Das Mahdgut sollte vor dem Abräumen zwei bis drei Tage auf der Fläche verbleiben, sodass vorkommende Insekten fliehen können. Es sollten mindestens 20 % der Fläche als Altgrasstreifen stehen bleiben und erst beim nächsten Mähdurchgang entfernt werden. So sind noch genügend Strukturen zum Schutz und als Versteckmöglichkeiten für Heuschrecken, Zikaden und Ähnlichem vorhanden. Bei einer ausreichenden Flächengröße, kann auch eine extensive Beweidung den Reichtum an Blühpflanzen und Insekten langfristig erhöhen. Durch eine extensive Beweidung kann ein kleinflächigeres Mosaik unterschiedlicher Entwicklungs- und Blühstadien entstehen und so ein langfristiges Nahrungs- und Versteckangebot belassen werden - Handelt es sich um artenarmes Grünland, welches fast ausschließlich aus Gräsern besteht, so kann mithilfe einer streifenweisen Ansaat von gebietsheimischen (autochthonen) und standortgerechten Grünlandmischung (Verhältnis Blühpflanzen : Gräser 70:30) dem Blütenreichtum nachgeholfen werden. Je nach Umfang und Ausprägung der Maßnahme ist ggf. ein Antrag auf Grünlanderneuerung beim zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu stellen. Der Umbruch von Dauergrünland ist zu vermeiden.
Acker
- Wird eine Fläche bislang als Acker genutzt, kann dieser durch die Ansaat von gebietsheimischen Mischungen zu einem artenreichen Extensivgrünland oder zu einer Blühfläche entwickelt werden. Ein Vorteil, den das Extensivgrünland gegenüber einer Blühfläche aufweist, ist, dass lediglich einmal eingesät werden muss und mithilfe einer angepassten Pflege das Grünland dauerhaft erhalten werden kann. Die Blühfläche hingegen muss, je nach Mischung, spätestens alle zwei bis drei Jahre neu eingesät werden.
Bitte beachten Sie: Je nach Standort sowie dem angestrebten Entwicklungsziel sind spezifische Saatmischungen notwendig. Aus diesem Grund ist keine allgemein gültige Empfehlung möglich. Bitte verwenden Sie keine gebietsfremden Standardblühmischungen, da diese die einheimische Flora und ggf. auch die Fauna negativ beeinträchtigen können und setzen Sie sich im Zweifel mit dem Landschaftspflegeverband Würzburg oder der unteren Naturschutzbehörde Würzburg in Verbindung. Wir stehen Ihnen bei der Entwicklung und Aufwertung kommunaler Freiflächen gerne beratend zur Verfügung. Für naturschutzfachliche Ausgleichsflächen, die Bestandteil eines Genehmigungs-verfahrens waren, gelten die Festsetzungen zur Herstellung und Pflege der Flächen des jeweiligen Bescheides bzw. der Planfeststellungsunterlagen.
Sonderfall Wegränder, Böschungen und Ranken
1. Nährstoffarme Bereiche mit schwach ausgeprägtem Bewuchs sollten nur einmal pro Jahr im Spätherbst oder im zeitigen Frühjahr vor der Vegetationsperiode gemäht werden.
2. Nährstoffreiche Bereiche mit starkem Bewuchs sollten zweimal jährlich gemäht werden. Dabei sollte die erste Mahd nicht vor Mitte Juli erfolgen und nur einen schmalen Streifen von ca. 50 cm neben dem Weg erfassen. Bei der zweiten Mahd im Spätherbst sollte dann über die gesamte Breite gemäht werden, wobei auch hier das Belassen von Altgrasstreifen sowie eine Schnitthöhe von 10 cm sinnvoll ist.
3. Die beiden Seiten eines Weges sollten nicht gleichzeitig, sondern im zeitlichen Abstand von drei bis vier Wochen gemäht werden. Alternativ können die Wegränder auch abschnittsweise gemäht werden.
4. Das Mahdgut sollte vor dem Abräumen etwa zwei bis drei Tage auf der Fläche verbleiben, sodass vorkommende Insekten fliehen können.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie auch unter
http://www.bluehpakt.bayern.de/bluehpakt/index.htm
Naturschutzwächter
Elf ehrenamtliche Naturschutzwächter im Landkreis (davon seit Mai 2014 eine Frau) sorgen mit Leib und Seele dafür, dass weiterhin alles im grünen Bereich bleibt.
Aufgabe der Naturschutzwacht ist in erster Linie das vorbeugende Tätigwerden, wie das Aufklären der Bevölkerung über naturschutzfachliche Zusammenhänge, Förderung der Bewusstseinsbildung für Naturschutz und Landschaftspflege sowie die Funktion als Ansprechpartner der Bevölkerung, der Verbände und der Fachbehörden.
Aber auch die Kontrolle der Einhaltung von naturschutzrechtlichen Verboten und Auflagen gehört zu den Aufgaben der Naturschutzwächter. Damit unterstützen, entlasten und ergänzen die Naturschutzwächter die Arbeit des amtlichen Naturschutzes.
MainMuschelkalk
Die Naturschutzbehörde koordiniert das Projekt LIFE+MainMuschelkalk im Landkreis Würzburg.
LIFE+ ist ein Förderprogramm der Europäischen Union zur finanziellen Unterstützung von Umwelt- und Naturschutzprojekten in so genannten Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebiete, Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ in der europäischen Union). Die EU übernimmt dabei etwa die Hälfte aller anfallenden Kosten bei einem Gesamtbudget von über 2,5 Millionen Euro.
Ziel des Projekts ist die Sicherung der FFH-Gebiete auf Muschelkalk entlang von Main, Saale und Wern auf 4.670 ha als Verbundachse zwischen Mittelmeer und den südosteuropäischen Steppen. Als Projektpartner haben sich die Landkreise Main-Spessart, Bad Kissingen und Würzburg, die Stadt Würzburg sowie das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zusammengeschlossen.
Der Bayerische Naturschutzfonds finanziert das Projekt mit. Im Landkreis Würzburg wurden Maßnahmen in den Gemeinden Leinach, Thüngersheim, Güntersleben, Veitshöchheim, Winterhausen, Sommerhausen und Ochsenfurt durchgeführt.
Weitere Informationen finden Sie unter MainMuschelkalk.de.
Das Aufgabenspektrum der Unteren Naturschutzbehörde
- Natur- und Artenschutzrecht
- Landschaftspflege
- An- und Verkauf von Grundstücken zum Zweck des Naturschutzes
- Bewirtschaftung und Unterhaltung der für Zwecke des Naturschutzes beschafften Grundstücke einschließlich Erhaltung der Verkehrssicherheit
- Biodiversitätsberatung
- Streuobstberatung
- Führung Ordnungswidrigkeitenverfahren für das gesamte Umweltamt
Wir nehmen Sie mit an unseren Arbeitsplatz
Die Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege hat in Zusammenarbeit mit einem Filmteam einen Beitrag über die Arbeit des amtlichen Naturschutzes in den Landkreisen Würzburg und Main-Spessart gedreht. Dabei führt die Gebietsbetreuerin der "Trockengebiete auf Muschelkalk" und Mitarbeiterin am Landschaftspflegeverband Würzburg, Christiane Brandt, durch spektakuläre Landschaften und zeigt, dass trocken und mager nicht gleich langweilig ist.