Kindertagespflegepersonen
Kindertagespflegepersonen (auch Tagesmutter oder Tagesvater genannt) leisten einen wichtigen Beitrag in der Kinderbetreuung. Sie können bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in extra angemieteten Räumen betreuen. Besonders die kleinen Gruppen und die Familienähnlichkeit zeichnen die Kindertagespflege aus.
Um Kinder als Kindertagespflegeperson zu betreuen, ist nicht unbedingt eine pädagogische Ausbildung nötig. Sie können auch einen Qualifizierungskurs besuchen, um eine Pflegeerlaubnis zu erhalten. Eine solche Pflegeerlaubnis ist zwingend notwendig, damit Sie als Kindertagespflegeperson tätig sein dürfen. Sie erhalten die Pflegeerlaubnis, je nach Zuständigkeitsbereich, über die Stadt Würzburg oder das Landratsamt Würzburg.
Sie sind für die Betreuung Ihrer Kinder auf der Suche nach einer Tagesmutter oder einem Tagesvater? Dann sind Sie auf dieser Seite richtig.
Zuständigkeit
- Wenn Sie Ihre Tätigkeit im Gebiet der Stadt Würzburg ausüben möchten, wenden Sie sich bitte an die Fachberatung der Stadt Würzburg. Die Kontaktdaten sowie weitere Informationen zum Vorgehen in der Stadt Würzburg finden Sie auf der Homepage der Stadt Würzburg.
- Wenn Sie im Landkreis Würzburg als Kindertagespflegeperson tätig werden wollen, dann wenden Sie sich an Frau Hofmann-Grande (b.hofmann-grande@lra-wue.bayern.de; 0931/ 8003-5833).
Alle Informationen zur Pflegeerlaubnis als Kindertagespflegeperson im Landkreis Würzburg finden Sie hier:
Gespräch mit der Fachberatung
In einem Gespräch wird als erstes geprüft, ob Sie als Kindertagespflegeperson geeignet sind. Informationen zur persönlichen Eignung finden Sie hier. Außerdem wird ein Termin für einen Hausbesuch vereinbart, um die Räumlichkeiten zu prüfen, in denen Sie später tätig werden wollen. Zudem wird überprüft, ob Sie einen Qualifizierungskurs machen müssen:
- Wenn Sie einen der folgenden Berufsabschlüsse haben, können Sie die Pflegeerlaubnis direkt nach dem Gespräch beantragen: Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Kinderpflegerin oder Kinderpfleger, Erzieherin oder Erzieher.
In diesem Fall wird die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs zwar empfohlen, ist aber nicht zwingend erforderlich. - Alle anderen müssen einen Qualifizierungskurs besuchen.
Im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie dann einen Bewerbungsbogen für Kindertagespflegepersonen.
Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen
Hier finden Sie unseren Flyer zum Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen.
Welche Voraussetzungen sollte ich mitbringen?
- Absolviertes Gespräch mit der zuständigen Fachberatung (z.B. am Landratsamt Würzburg).
- Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, die mindestens dem Europäischen Referenzrahmen der Stufe B2 entsprechen.
Welche Unterlagen sind für die Anmeldung notwendig?
- Nachweis/Bestätigung über absolviertes Gespräch mit der zuständigen Fachberatung.
- Nachweis über einen Masernschutz: Spätestens bis zum Kursbeginn ist der Nachweis notwendig, um für die Pflichtpraktika zugelassen zu werden.
- Erweitertes Führungszeugnis: Muss spätestens bis zum Kursbeginn vorliegen, um für Pflichtpraktika zugelassen zu werden.
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses: mindestens Hauptschulabschluss oder ein staatlich anerkannter Berufsabschluss.
- Bei Namensänderung (z.B. durch Heirat) muss der Personalausweis vorgelegt und kopiert werden.
Das Anmeldeformular für den Qualifikationskurs erhalten Sie über Frau Hofmann-Grande (B.HofmannG@lra-wue.bayern.de; 0931 8003-5833). Wenn Sie Ihre Tätigkeit im Gebiet der Stadt Würzburg ausüben möchten, erhalten Sie das Formular bei der Fachberatung der Stadt Würzburg.
Bei Fragen zu den Qualifikationen und dem Kurs allgemein steht Ihnen Magdalena Gläser gerne zur Verfügung (m.glaeser@lra-wue.bayern.de; 0931/ 8003 5844).
Aufbau des Qualifikationskurses
1. Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung
- Dieser Kursteil umfasst 160 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) in Präsenz.
- Hinzu kommen zwei Pflichtpraktika von jeweils 40 Stunden mit anschließendem Feedback-Gespräch. Diese Praktika müssen bei einer bereits tätigen Kindertagespflegeperson sowie in der institutionellen Kinderbetreuung im U3-Bereich absolviert werden.
- Weiterhin werden Sie ca. 100 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) als Selbstlerneinheiten leisten müssen (z.B. Ausarbeitung einer eigenen Konzeption, Anfertigen von Praktikumsberichten, Lesen von Texten)
Die Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung endet mit einer Lernergebnisfeststellung. Anschließend ist es möglich, eine Pflegeerlaubnis erteilt zu bekommen. Der zweite Teil des Qualifikationskurses (Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung) findet dann praxisbegleitend statt.
2. Tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung
- Diese umfasst 140 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) in Präsenz
- Sowie ca. 40 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) als Selbstlerneinheiten
Eine Übersicht zum Aufbau des Kurses finden Sie hier.
Um in Bayern einen Qualifikationszuschlag pro betreutem Kind zu erhalten, müssen Kindertagespflegepersonen den kompletten Qualifikationskurs absolviert haben.
Unter welchen Voraussetzung erhalte ich ein Zertifikat?
- Sie erhalten für beide Kursteile ein separates Zertifikat.
- Insgesamt dürfen Sie maximal zehn Prozent Fehlzeiten (sowohl im Kursteil, als auch in den Praktika) haben.
- Die eigenen Konzeptionen und Praktikumsberichte müssen fristgerecht eingereicht werden.
- Nach beiden Kursteilen gibt es jeweils eine Lernergebnisfeststellung und ein Kolloquium, die sie bestehen müssen.
- Das Landratsamt Würzburg ist vom Bundesverband für Kindertagespflege als Bildungsträger anerkannt und kann für die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung Bundeszertifikate ausstellen.
Kosten
Die Tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung (erster Teil des Qualifikationskurses) kostet insgesamt 240 Euro.
Dieser Betrag besteht aus einem Grundbetrag von 100 Euro für die Orientierungsphase. Im Anschluss an die Orientierungsphase haben Sie die Möglichkeit zu überlegen, ob Sie weiter am Kurs teilnehmen möchten. Gleichzeitig behält sich die Kursbegleitung in Abstimmung mit den Fachberatungen aus Stadt und Landkreis Würzburg vor, bei mangelnder Eignung einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer von einer weiteren Teilnahme am Qualifizierungskurs auszuschließen. Sollten beide Seiten mit der Fortführung des Kurses einverstanden sein wird der restliche Betrag von 140 Euro fällig.
Die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (zweiter Teil des Qualifikationskurses) wird nach derzeitigem Stand 210 Euro kosten.
Termine
Hier finden Sie die aktuellen Kurszeiten für den tätigkeitsvorbereitenden Grundkurs von 160 Unterrichtseinheiten.
Wenn Sie die tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung erfolgreich abgeschlossen und eine Pflegeerlaubnis erhalten haben, können Sie zunächst mit Ihrer Tätigkeit als Kindertagespflegeperson starten. Ein halbes bis dreiviertel Jahr später können Sie dann die tätigkeitsbegleitende Grundqualifizierung (zweiter Teil des Qualifikationskurses) absolvieren.
Beantragung der Pflegeerlaubnis
Folgende Unterlagen müssen Sie einreichen, wenn Sie eine Pflegeerlaubnis beim Landratsamt Würzburg beantragen möchten:
- Erweitertes Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Hygieneschulung (kann tätigkeitsbegleitend erfolgen)
- Infektionsschutzbelehrung (bis zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson notwendig)
- Lebensmittelschulung (bis zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson notwendig)
- Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind (bis zur Aufnahme der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson notwendig)
- Nachweis über die Teilnahme am ersten Teil des Qualifizierungskurs (tätigkeitsvorbereitende Grundqualifizierung), wenn Sie keinen entsprechenden Berufsabschluss haben (Sozialpädagogin oder Sozialpädagoge, Kinderpflegerin oder Kinderpfleger, Erzieherin oder Erzieher)
Ansprechpartnerinnen
Bei allgemeinen Fragen ums Thema Kinderpflegeperson oder die Beantragung einer Pflegeerlaubnis hilft Ihnen Frau Hofmann-Grande gerne weiter. Frau Gläser steht Ihnen bei Fragen zum Qualifizierungskurs für Kindertagespflegepersonen zur Verfügung.