Lebensmittelüberwachung
Der Auftrag der Lebensmittelüberwachung ist im Grundgesetz verankert: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“
Und weil wir mit nichts intensiver in Berührung kommen als mit dem, was wir täglich essen, trinken und anziehen (Bedarfsgegenstände), ist die Arbeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung so wichtig.
Die Aufgabe der fünf Lebensmittelüberwachungsbeamten und einer -beamtin im Landkreis ist es, ein hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahr, Irreführung und Täuschung zu schützen.
So erreichen Sie uns
Unsere zentrale E-Mail-Adresse lautet verbraucherschutz@lra-wue.bayern.de.
Zuständigkeiten
Die Lebensmittelüberwachungsbeamten haben ihre Zuständigkeiten aufgeteilt. Bitte wählen Sie - je nach Firmensitz - die entsprechende Gemeinde aus:
Zuständigkeit der Lebensmittelüberwacher nach Gemeinden
Anträge
Sie können alle Formulare online ausfüllen oder sich eine Druckversion herunterladen und per Post verschicken. Hier geht's lang!
Sonstige Vorlagen zum Herunterladen
Infomaterial zum Herunterladen
Diese Merkblätter und Orientierungshilfen haben wir für Sie zusammengetragen -