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Lebensmittelüberwachung

Der Auftrag der Lebensmittelüberwachung ist im Grundgesetz verankert: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“

Und weil wir mit nichts intensiver in Berührung kommen als mit dem, was wir täglich essen, trinken und anziehen (Bedarfsgegenstände), ist die Arbeit der amtlichen Lebensmittelüberwachung so wichtig.

Die Aufgabe der fünf Lebensmittelüberwachungsbeamten und einer -beamtin im Landkreis ist es, ein hohes Niveau des gesundheitlichen Verbraucherschutzes sicherzustellen und die Verbraucherinnen und Verbraucher vor Gefahr, Irreführung und Täuschung zu schützen.


                         
So erreichen Sie uns

Unsere zentrale E-Mail-Adresse lautet verbraucherschutz@lra-wue.bayern.de.                                      

Zuständigkeiten

Die Lebensmittelüberwachungsbeamten haben ihre Zuständigkeiten aufgeteilt. Bitte wählen Sie - je nach Firmensitz - die entsprechende Gemeinde aus:

Zuständigkeit der Lebensmittelüberwacher nach Gemeinden

          
                                       

Anträge

Sie können alle Formulare online ausfüllen oder sich eine Druckversion herunterladen und per Post verschicken. Hier geht's lang!

Sonstige Vorlagen zum Herunterladen

                                         

Infomaterial zum Herunterladen

Diese Merkblätter und Orientierungshilfen haben wir für Sie zusammengetragen -

für Vereins- und Straßenfeste


                                                 
für die Kennzeichnung von Lebensmitteln

Dokument anzeigen: Döner Kebab
01.08.2016
PDF, 62 kB
Dokument anzeigen: Hühnereier
04.12.2018
PDF, 181 kB
Dokument anzeigen: Käse
01.08.2016
PDF, 46 kB
Dokument anzeigen: Zusatzstoffkennzeichnung
05.10.2021
PDF, 263 kB

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