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12.09.2023

Antrag auf Wohnraumförderung: Deutliche Erhöhung der Einkommensgrenzen

Gute Nachricht für alle, die sich wegen geringem Einkommen bisher keine angemessene Mietwohnung oder Wohneigentum leisten konnten. Der Freistaat Bayern hat das Wohnraumförderungsgesetz so geändert, dass es seit dem 1. September 2023 Fördermittel für mehr Haushalte in Bayern gibt.


Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen um rund 25 Prozent steigt beispielsweise die gesetzliche Einkommenshöchstgrenze für eine Familie mit einem Kind von bisher 45.500 Euro auf 57.100 Euro. Letzteres entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von rund 81.600 Euro.


Förderung von Neubauten und Modernisierung von Bestandsgebäuden


Der Freistaat Bayern fördert Haushalte beim Bau oder Erwerb ihres Eigenheims durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Bei Erwerb eines Bestandsgebäudes wird zudem die Modernisierung und Instandsetzung gefördert.

Auch für die Mieter von sozialgebundenem Wohnraum in Mehrfamilienhäusern gibt es eine attraktive Förderung. Hier zahlt der Freistaat Zuschüsse zur Wohnkostenentlastung im Rahmen der sogenannten Einkommensorientierten Förderung.

Alle Informationen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten sind unter www.landkreis-wuerzburg.de/wohnraumförderung zu finden. Terminabsprachen für eine Beratung und die Antragstellung sind per Mail an wohnraumfoerderung@lra-wue.bayern.de zu richten.

Mehr Haushalte in Bayern sollen von Förderung profitieren


Die entsprechende Verordnung zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht ist seit dem 1. September 2023 in Kraft getreten. Die Anhebung der Einkommensgrenzen gilt sowohl für Neuförderungen als auch für bereits in der Vergangenheit gebundenen Mietwohnraum. Anlass für die Änderung war, dass aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung immer weniger bayerische Haushalte in den Kreis der für die Wohnraumförderung Berechtigten fielen.

Zur Pressemitteilung auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr.