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13.11.2013

Baumängel am Ersatzneubau der Turn- und Schwimmhalle Ochsenfurt

Baumängel am Ersatzneubau der Turn- und Schwimmhalle Ochsenfurt - Informationen zum selbstständigen Beweisverfahren

Das Gutachten von Prof. Dipl.-Ing. Rolf Sennewald aus München zu den Baumängeln an der Turn- und Schwimmhalle Ochsenfurt liegt dem Landratsamt Würzburg seit Ende Oktober vor. In dem Gutachten werden auf 263 Seiten und in fünf Ordnern mit Anlagen sehr umfassend die festgestellten Messergebnisse und Bewertungen dargestellt und erläutert. Das Landgericht Würzburg hat in dem laufenden selbstständigen Beweisverfahren eine zweimonatige Äußerungsfrist bis Mitte Dezember 2013 festgesetzt.

Derzeit läuft noch die fachliche und rechtliche Auswertung des Gutachtens durch die Landkreisverwaltung, den beauftragten Fachplaner sowie der beauftragten Rechtsanwältin. Eine abschließende Bewertung des Gutachtens ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. 

Nach Mitteilung des Landratsamtes Würzburg bestätigt das Gutachten allerdings die aufgezeigten Mängel im Wesentlichen und an nahezu allen gerügten Bauteilen.

Durch das Gutachten liegt nun eine vollflächige Vermessung der bemängelten Bauteile vor. Eine vom Gutachter wegen der mangelhaften Bauteilabmessungen empfohlene erneute Überprüfung der Standsicherheit der Decke und des konstruktiven Brandschutzes an den betroffenen Stahlbetonbauteilen auf der Grundlage seiner Messergebnisse hat zwischenzeitlich ergeben, dass für die Standsicherheit der Decke trotz der Ausführungsfehler keine Bedenken bestehen. Brandschutzprobleme, die möglicherweise durch die mangelhafte Betonüberdeckung an einzelnen Stahlbetonbauteilen entstanden sind, können mit geeigneten Maßnahmen innerhalb der Mängelbeseitigung behoben werden.

Daneben wird in dem Gutachten die Konstruktionsart der Decke über dem Schwimmbad hinsichtlich der dauerhaften Ebenheit als Sporthallenboden für die darüber liegende Turnhalle in Frage gestellt. Auch hierzu laufen die notwendigen Auswertungen bereits.

Aufgrund des sowohl in technischer als auch in rechtlicher Hinsicht äußerst komplexen Sachverhaltes wird die abschließende Beurteilung des Gutachtens im laufenden Beweisverfahren noch einige Zeit in Anspruch nehmen.