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06.12.2023

Großes Interesse an Vorträgen zum Gebäudeenergiegesetz: Welche Tipps ein Energieberater für die Bürgerinnen und Bürger hat

Um Hausbesitzerinnen und -besitzern die Verunsicherung wegen des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oftmals auch „Heizungsgesetz“ genannt, zu nehmen, hat der Landkreis Würzburg in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Bayern Informationsabende in Giebelstadt, Zell am Main, Bergtheim, Kist und Randersacker angeboten.

Die Resonanz auf das Angebot war groß, davon konnte sich auch Landrat Thomas Eberth überzeugen, der kürzlich den Vortrag in Bergtheim besuchte.

Energieberater Daniel Stumpf hat dabei im Auftrag der Verbraucherzentrale Bayern e.V. das „Heizungsgesetz“ vorgestellt. Anschließend konnten Hauseigentümerinnen und -eigentümer Fragen dazu und zu den daraus resultierenden Folgen stellen. Gefördert wurden die Vorträge im Landkreis durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

Landrat Thomas Eberth begrüßte die Teilnehmenden, die an diesem Abend vor allem aus dem nördlichen Landkreis gekommen waren. Er spiegelte anhand seiner persönlichen Heizungssituation die Lage wider, in der sich auch viele andere Besitzer älterer Gebäude derzeit befinden. Seinen Dank richtete er angesichts der großen Herausforderungen an Energieberater Daniel Stumpf. „Aktuell ist es sehr wichtig, Bürgerinnen und Bürgern einen fachkundigen Überblick über das Thema zu geben und in diesem Zuge auch Ansprechpartner für ungeklärte Fragen zu sein“, betonte Eberth.

Im ersten Veranstaltungsteil stellte der unabhängige Energieberater die konkreten Inhalte der Novelle des GEG vor, sodass die Zuhörer erfuhren, in welchen Fällen tatsächlich ein Heizungstausch erforderlich wird und durch welche moderne Heizungsformen die Wärmewende im Gebäudebereich umgesetzt werden kann. Auch die Übergangsfristen zum Heizungstausch und die Verkopplung dieser mit der kommunalen Wärmeplanung wurden thematisiert. Im Anschluss gab der Experte den Anwesenden eine Reihe hilfreicher Fragen mit auf den Weg, die sich Betroffene bei der Planung eines Heizungstauschs stellen sollten.

Bei deren Beantwortung kann eine Energieberatung der Verbraucherzentrale helfen. Für Bestandsgebäude kann darüber hinaus die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans ein hilfreiches Instrument sein. Am Ende des Vortrags ging Energieberater Stumpf noch auf die bestehenden und geplanten Förderungen zum Heizungstausch ein. Im zweiten Teil des Veranstaltungsabends beantwortete der Fachmann die zahlreichen Fragen der interessierten Bürger ausführlich, was von den Anwesenden dankend angenommen wurde.

Das Landratsamt Würzburg bietet auf seiner Homepage eine Übersicht hilfreicher Informationsquellen zu den Inhalten und Auswirkungen des Gebäudeenergiegesetzes: www.landkreis-wuerzburg.de/Gebäudeenergiegesetz


Hintergrund Gebäudeenergiegesetz

Die Änderungen des GEG sollen dazu beitragen, dass die deutschen Klimaschutzziele erreicht werden können. Denn auf den Gebäudesektor entfallen mehr als 30 Prozent des Energieverbrauchs in Deutschland. Die GEG-Novelle wurde am 8. September 2023 im Bundestag beschlossen und am 29. September 2023 vom Bundesrat gebilligt. Damit kann die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Um Synergien zwischen kommunaler Wärmeplanung und privater Heizungserneuerungen sinnvoll nutzen zu können, wurden die Fristen des Wärmeplanungsgesetzes und die des GEG aufeinander abgestimmt. Dies verschafft vielen Hauseigentümern längere Übergangsfristen beim Umstieg auf moderne, umweltfreundlichen Heizungen. Das GEG sieht auch staatliche Förderungen für den Heizungstausch von bis zu 70 Prozent vor.