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06.02.2012

Kälteschutz für Hunde


Auch Hunde müssen bei arktischen Temperaturen geschützt werden. Das Veterinäramt im Landratsamt empfiehlt, Hundehütten in den kalten Tagen noch kuscheliger als sonst einzurichten. „Besonders wichtig ist die gute Isolierung, zusätzlich vielleicht eine Hundedecke zum Drauflegen“, empfiehlt Susanne Greiner-Fischer, Leiterin des Veterinäramtes. Das gilt ganz besonders für Kurzhaarhunde wie Rottweiler und Dobermänner. Die Hundehütte sollte so beschaffen sein, dass sie der Hund mit seiner eigenen Körperwärme warm halten kann. Den Eingang sollte man zu diesem Zweck lieber kleiner und gegen Zugluft geschützt gestalten.
 
Das Veterinäramt weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass es verboten ist, Hunde ohne Hundehütte im Freien zu halten. Auch ein trockener, witterungsgeschützter Liegebereich außerhalb der Hütte, z.B. eine Liegefläche aus Holz mit einem Teppich, sollte angeboten werden. Gassigänge sollten kürzer ausfallen, „lieber dafür häufiger und mit viel Bewegung“, erklärt die Veterinärin. Wichtig sei, Hunde danach gut abzutrocknen. Gerade Hündinnen holen sich bei extremer Kälte leicht Blasenentzündungen. Deshalb sei es auch wichtig, Hunde nicht ohne Kälteschutz beim Einkaufen irgendwo angeleint sitzen zu lassen. Dabei ist zu bedenken, dass auch in Fahrzeugen die Temperatur rasch bis auf Minusgrade abfällt. Nachts sind Hunde bevorzugt in einem frostfreien Raum, z. B. einem Kellerraum, unterzubringen.