Seiteninhalt

28.06.2018

Landratsamt erteilt Bescheid zum Verfahren »Schotterwerk Aub«

Mit Bescheid vom 26.06.2018 hat das Landratsamt Würzburg angeordnet, dass der Betreiber des Schotterwerks in Aub das auf dem Betriebsgelände im Bereich der sog. „Asphaltablagerung“ befindliche unzulässig abgelagerte Material rückzubauen und ordnungsgemäß zu entsorgen hat.

Dem vorausgegangen sind behördlich veranlasste Beprobungen der Ablagerung, die Bohrung von zusätzlichen Grundwassermessstellen und die Auswertung der dabei gewonnenen Ergebnisse. Die Auswertung der Ergebnisse zur „Asphaltablagerung“ hat ergeben, dass das abgelagerte Material z. T. mit polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) zwischen 0,24 und 84 mg/kg belastet ist. Damit liegen die Werte im Bereich der Definition für „pechhaltigen Straßenaufbruch“, d. h. > 25 mg/kg. Aus den Befunden der Grundwasseruntersuchungen kann jedoch bislang keine durch die Ablagerung bedingte relevante Grundwasserverunreinigung abgeleitet werden.

Das aufgefundene Material war und ist für eine Verfüllung im Schotterwerk nicht zugelassen.

Außerdem wurden vom Betreiber Gutachten vorgelegt, die Aussagen zur Zusammensetzung der Materialien und dem möglichen Umgriff der betroffenen Fläche treffen. Darin wird zuletzt mit Sicherheitszuschlag von einer Größenordnung von ca. 6.600 m3 für die Asphaltablagerung ausgegangen. Nach den Untersuchungen besteht dieses Material nicht nur aus Asphalt, sondern auch aus örtlich anfallendem Abraum.

Schließlich ließ der Betreiber zwei Gutachten erstellen, die sich mit den fachlichen Anforderungen an eine technische Sicherung der Asphaltablagerung an Ort und Stelle beschäftigen.

Die Gutachten wurden anschließend von den am Verfahren beteiligten Behörden bewertet. Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass die vorgeschlagenen Sicherungsmaßnahmen nicht annähernd ausreichen, um einen dauerhaften und gegenüber einem Rückbau gleichwertigen Schutz der Umwelt zu erzielen.

Das Landratsamt Würzburg kam daher nach pflichtgemäßer Ermessensausübung zu der Entscheidung, einen Rückbau mit Entsorgung des unzulässig abgelagerten Materials anzuordnen.

Hierfür muss der Betreiber zunächst innerhalb von zwei Monaten nach Bestandskraft dieses Bescheids ein Rückbau- und Entsorgungskonzept erstellen lassen und dem Landratsamt Würzburg vorlegen. Dieses wird daraufhin von den am Verfahren beteiligten Fachstellen geprüft werden. Nach positiver Beurteilung des Konzepts muss innerhalb weiterer zwei Monate mit der Umsetzung der Maßnahmen begonnen werden. Die vorgesehene Zeitdauer für die Durchführung der gesamten Maßnahme wird sich aus dem Rückbau- und Entsorgungskonzept ergeben.

Die Aushubarbeiten sind durch einen Fachgutachter zu begleiten und werden auch von den zuständigen, am Verfahren beteiligten Behörden überwacht werden.