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27.02.2013

Landratsamt verlängert witterungsbedingt Schnittzeit für Hecken und Gehölze bis zum 9. März


Das hartnäckige Winterwetter hat Gartenbesitzer ausgebremst, die ihre Hecken und Gehölze kräftig zurückschneiden oder auf den Stock setzen wollten. Erlaubt  ist dies nach dem Bundesnaturschutzgesetz grundsätzlich nur bis Ende Februar. Wegen der anhaltenden winterlichen Witterung verlängert das Landratsamt Würzburg die Frist heuer bis zum 9. März.
 
Nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes ist es grundsätzlich verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen.
Diese Vorschrift gilt seit Inkrafttreten des neuen Bundesnaturschutzgesetzes nicht nur im Außenbereich, sondern auch im bebauten Ortsbereich und in Hausgärten. Zulässig sind demnach in dieser Zeit lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte.
 
Aufgrund der aktuellen Witterung und zahlreich eingegangener Anfragen von Gartenbesitzern und sonstigen Berechtigten wird in diesem Jahr für den gesamten Landkreis die vorgenannte Frist dahingehend geändert, dass dieses Verbot erst ab 10. März 2013 Gültigkeit hat. Gartenbesitzer haben daher die Möglichkeit, einen erforderlichen Rückschnitt an Hecken, lebenden Zäunen oder sonstigen Gehölzen bis einschließlich 9. März 2013 durchzuführen.