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07.12.2022

Landschaftspflegeverband Würzburg: Personelle Ausstattung, Kosten und Förderung durch den Landkreis Würzburg

Der Landschaftspflegeverband (LPV) Würzburg hat den Erhalt der Kulturlandschaft sowie die Verbesserung des Biotop- und Artenschutzes zum Ziel. Ganz konkret bedeutet das, die Entbuschung von Kalkmagerrasen, Magerweiden, Hecken- und Saumpflege zu organisieren und durchzuführen, lichte Waldränder durch geeignete Maßnahmen zu erhalten, aber auch Öffentlichkeitsarbeit, Führungen und Informationsveranstaltungen. Der gemeinnützige Verband wurde im Jahr 1999 auf Beschluss des Kreistags gegründet – und befindet sich seitdem in ständigem Wandel.

Um diesem Wandel zu begegnen, stellten die Verwaltung und LPV-Geschäftsführer Niels Baumann in der jüngsten Sitzung des Kreisausschusses einige Satzungsänderungen vor. Was bleibt: Projekte werden weiterhin von LPV-Mitgliedern, Vertretern von Politik, Naturschutz sowie Land- und Forstwirtschaft gemeinsam erarbeitet.

Personell ist der LPV derzeit mit zwei Vollzeitkräften und zwei Teilzeitkräften ausgestattet. Neben Geschäftsführer Niels Baumann zeichnet Niels Kölbl für die Vorbereitung und Umsetzung von geförderten Naturschutzmaßnahmen verantwortlich. Heiko Lanig ist zuständig für den Feldhamsterschutz und Christiane Brandt ist in Zusammenarbeit mit der Stadt Würzburg und dem Landkreis Main-Spessart als Gebietsbetreuerin Muschelkalk tätig.

Finanziert ist die Arbeit des LPV neben den Mitgliedsbeiträgen hauptsächlich durch staatliche Förderprogramme. Trotz hoher Förderquoten von bis zu 90 Prozent bleibt dabei jedoch stets ein gewisser Eigenanteil an Kosten übrig. Laut Vereinssatzung aus dem Gründungsjahr 1999 ist bislang festgelegt, dass der Landkreis Würzburg anstelle eines Mitgliedsbeitrags Personal- und Sachkosten übernimmt, die nicht durch staatliche Zuschüsse gedeckt sind.

Über die Jahre hat der LPV seine Satzung immer wieder angepasst und dabei unter anderem die Regelung der Übernahme von ungedeckten Kosten neu geregelt. Neu festgelegt wurde unter anderem eine Deckelung der vom Landkreis Würzburg übernommenen Kosten für Maßnahmen auf 15.000 Euro jährlich. Die Kosten für die Stelle der Geschäftsführung und die Ausstattung der Geschäftsstelle werden weiterhin vom Landkreis übernommen. Der Beschluss wurde nach eingehender Beratung von den Mitgliedern des Kreisausschusses einstimmig angenommen.

Weitere Informationen zum LPV: www.lpv-wuerzburg.de