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25.03.2024

Manöverübung der Bundeswehr am 2. April 2024
Orientierungsmarsch im Raum Veitshöchheim, Güntersleben und Rimpar

Am Dienstag, 2. April 2024, findet ein Orientierungsmarsch der 2. Kompanie des Fernmeldebataillons 10 Veitshöchheim statt. An der Übung werden etwa 50 Soldatinnen und Soldaten beteiligt sein, die sich überwiegend im freien Gelände im Großraum Veitshöchheim – Güntersleben – Rimpar bewegen werden.

Aufgrund der geringen Truppenstärke und der überwiegenden Durchführung der Übung im freien Gelände sind im öffentlichen Bereich keine nennenswerten Einschränkungen zu erwarten.

Das Landratsamt Würzburg bittet die Bevölkerung, sich von der übenden Truppe fernzuhalten. Auf die Gefahren, die von liegengebliebenem Übungsmaterial, insbesondere von Fundmunition und sonstigen Sprengmitteln ausgehen, wird besonders hingewiesen. Funde dieser Art sind der nächsten Polizeidienststelle zu melden.

Jagdberechtigte werden darum gebeten, ihrer Tätigkeit am 2. April besonders aufmerksam nachzukommen. Der zeitweise Aufenthalt von übenden Truppenteilen in ausgewiesenen Jagdrevierbereichen ist nicht gänzlich auszuschließen.

Von Gaststreitkräften allein oder gemeinsam mit der Bundeswehr verursachte Schäden (gemeinsame Manöver) werden von der zuständigen Schadensregulierungsstelle des Bundes bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Regionalbüro Ost Erfurt unter der Telefonnummer 0361 3482-0 oder per Mail SRB-Ost@bundesimmobilien.de abgewickelt.

Von der Bundeswehr allein verursachte Schäden sind bei der örtlich zuständigen Gemeindeverwaltung anzumelden. Diese leitet die Anträge an das jeweils zuständige Bundeswehr-Dienstleistungszentrum weiter, von welchem die weiteren Schritte zur Zahlung der Entschädigung veranlasst werden.

Weitere Informationen zur Abwicklung von Manöverschäden sind unter https://www.bayernportal.de/dokumente/leistung/10553265494?localize=false zu finden.