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11.09.2023

Nächster Schritt im Verfahren um das geplante Wasserschutzgebiet »Zeller Quellstollen« erfolgt - 
Fachbehörden werden beteiligt, nachdem Erläuterungen ergänzt worden sind

Am Montag, den 11. September 2023, wurden die Unterlagen für das geplante Wasserschutzgebiet „Zeller Quellstollen“ den Fachbehörden und anderen Stellen, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen, zur Verfügung gestellt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Damit ging das Genehmigungsverfahren einen weiteren wichtigen Schritt.

Zuletzt wurden die Unterlagen vom Vorhabensträger, der Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV), Anfang September um weitere Erläuterungen ergänzt. Die Stellungnahmen der Fachbehörden werden nun beim Landratsamt gesammelt, an die TWV und an das Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (WWA) weitergeleitet, gewertet, abgewogen und schließlich bei der Entscheidung über das Wasserschutzgebiet berücksichtigt.


Was ging diesem Schritt voraus?

Nach der Feststellung des Eingangs der Unterlagen im Januar wurden im Mai 2023 die betroffenen Landkreisgemeinden über das geplante Wasserschutzgebiet, die Musterverordnung und das Verfahren informiert. Es wurde hierbei vereinbart, dass die Gemeinden zur vorgeschlagenen Verordnung Anmerkungen und Rückfragen vorbringen können.

Auf Einladung von Landrat Thomas Eberth trafen sich im Juli 2023 schließlich Vertreterinnen und Vertreter der TWV, des WWA, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der betroffenen Gemeinden sowie Mitarbeitende aus der unteren Wasserrechtsbehörde am Landratsamt Würzburg, um die Anmerkungen und Nachfragen gemeinsam zu besprechen. Einige offene Punkte konnten hierbei in einer guten Gesprächsatmosphäre erläutert werden. Bei diesem Termin wurde vereinbart, dass die TWV die Unterlagen um hilfreiche Erläuterungen zu einzelnen Vorschriften der vorgeschlagenen Verordnung ergänzt. Diese Ergänzungen sind nun eingearbeitet und der nächste Verfahrensschritt kann erfolgen.

„Die Gemeinden und besonders die Menschen in dem 66 Quadratkilometer großen zukünftigen Schutzgebiet müssen verstehen, was die Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes für jeden Einzelnen bedeutet. Daher ist uns eine höchstmögliche Transparenz und notwendige Erläuterungen auch im Vorfeld wichtig,“ betont Landrat Thomas Eberth. Das Gebiet umfasst Teile des westlichen Landkreises Würzburg und betrifft über 18.000 Menschen.


Was steckt hinter dem geplanten Wasserschutzgebiet Zeller Quellstollen?

Um nachfolgenden Generationen weiter gutes und sauberes Trinkwasser zu sichern, soll das Wasserschutzgebiet für die Zeller Quellstollen im Landkreis Würzburg von bislang acht auf 66 Quadratkilometer erweitert werden. Das bisherige Schutzgebiet wurde in den 1970ern festgesetzt und entspricht nicht mehr den aktuellen fachlichen Empfehlungen.


Die Zeller Quellstollen versorgen etwa die Hälfte der Würzburger Bevölkerung und den Markt Zell am Main mit Trinkwasser. Sie sprudeln seit 125 Jahren und speisen sich aus dem Grundwasser, das vom westlichen Landkreis Richtung Main fließt.

Wie geht es weiter?

Nach der Beteiligung der Fachbehörden werden in einem weiteren Schritt die Unterlagen in den betroffenen Landkreisgemeinden und in der Stadt Würzburg ausgelegt. Der genaue Termin für diese Auslegung steht noch nicht fest.

Dann werden auch die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit bekommen, Einwendungen zum geplanten Wasserschutzgebiet vorzubringen. Im Anschluss daran werden die Stellungnahmen der Behörden und die Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger erörtert.

Abschließend entscheidet das Landratsamt auf Grundlage eines Gutachtens des Wasserwirtschaftsamtes über die endgültige Wasserschutzgebietsverordnung.