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Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg kündigt Gewässerbegehungen in Stadt und Landkreis Würzburg an

Das Wasserwirtschaftsamt (WWA) Aschaffenburg setzt derzeit das bayern-weite Projekt „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ in der Stadt und dem Landkreis Würzburg um. In diesem Zusammenhang werden vornehmlich die kleineren Gewässer von Mitarbeitern des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg begangen.

Warum Gewässerrandstreifen?

Gewässerrandstreifen haben in unserer Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung. Sie vernetzen Landschafts- und Lebensräume, vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Pestiziden aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer. Gerade die Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie auch helfen den ökologischen Zustand größerer Flüsse, wie dem Main, wieder zu verbessern.

Der Gewässerrandstreifen besteht aus einem jeweils fünf Meter breiten Streifen beiderseits eines Gewässers. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich (Art. 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BayNatschG).

Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?

Grundsätzlich liegt die Einhaltung bzw. digitale Abgrenzung der Gewässerrandstreifen in der eigenen Zuständigkeit jedes Landwirts. Die Gewässerrandstreifen werden in der Regel ab der Mittelwasserlinie gemessen. Bei Vorhandensein einer ausgeprägten Böschungsoberkante wird empfohlen den Gewässerrandstreifen (freiwillig) ab der Böschungsoberkante zu vermessen.

Warum müssen die Gewässer begangen werden?

Mit der Erstellung der Gewässerrandstreifen-Kulisse unterstützt die bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung die Landwirtschaft und Kommunen bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen. Die jetzt anstehenden Gewässerbegehungen in Stadt und Landkreis Würzburg dienen der Erstellung einer aktuellen und fundierten Informationsgrundlage. Diese gibt allen Landwirten Orientierung bei der Beachtung der Gewässerrandstreifenpflicht. Das WWA Aschaffenburg plant, die Gewässerrandstreifen-Kulisse für den gesamten Landkreis Würzburg sowie die Stadt Würzburg innerhalb eines Jahres erfasst zu haben.

Nach Abschluss der Kartierung und Vorabveröffentlichung können betroffene Landwirte, Kommunen, Anwohner und (Umwelt-)Verbände Hinweise zur erstellten Kulisse geben. Diese werden dann nochmals durch das WWA geprüft. Mit der Veröffentlichung der GWR-Kulisse durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas wird die Kulisse für die Stadt und den Landkreis Würzburg rechtskräftig. Stichtag für die Veröffentlichung ist immer der 1. Juli eines Jahres.

Wichtig! An klar erkennbaren Gewässern gilt allerdings schon jetzt die gesetzliche Pflicht zur Einhaltung eines Gewässerrandstreifens!

Für die Begehungen der Gewässer ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und/oder zu befahren. In aller Regel werden sie zu Fuß durchgeführt. Die Berechtigung zur Durchführung der Begehungen ergibt sich aus § 101 Abs. 1 WHG.

Weitere Informationen zum Projekt:

Weitere Informationen über das Projekt Ermittlung der Gewässerrandstreifen-Kulisse sind auf der Internetseite des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg zu finden: Gewässerrandstreifen - Rettet die Bienen - Wasserwirtschaftsamt Aschaffenburg (bayern.de)

Dies ist eine Presseinformation des Wasserwirtschaftsamts Aschaffenburg