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17.07.2013

Zahl der Baugenehmigungen im Landkreis Würzburg auf anhaltend hohem Niveau - deutlicher Rückgang bei den gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten


Die Anzahl der beim Bauamt des Landratsamtes Würzburg eingereichten Bauanträge hat sich in den Jahren 2010 bis 2012 auf einem anhaltend hohen Niveau von 800 Anträgen pro Jahr eingependelt. Im laufenden Jahr 2013 wurden bisher rund 400 Anträge auf Baugenehmigung eingereicht und von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bauamtes bearbeitet.
 
Auch die Zahl der Bauvoranfragen bewegt sich im Zeitraum der Jahre 2010 bis 2012 auf einem konstanten Niveau von ca. 110 Anträgen pro Jahr. Mit einem Antrag auf Bauvorbescheid können einzelne baurechtliche Fragen vor Einreichung eines umfassenden Bauantrags verbindlich geklärt werden. Damit handelt es sich um ein wichtiges Instrument zur Erlangung von Planungssicherheit. Ein positiver Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf Antrag verlängert werden.
 
Erfreulich für den Leiter des Geschäftsbereichs Bauen und Umwelt, Regierungsrat Michael Pahlke, ist ein in jüngster Zeit zu verzeichnender deutlicher Rückgang bei der Zahl der gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten. Im laufenden Jahr 2013 wurden bisher lediglich zwei Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Bauamtes des Landratsamtes Würzburg beim Bayerischen Verwaltungsgericht Würzburg eingereicht. In den Jahren 2010 bis 2012 kam es im Durchschnitt noch zu 29 gerichtlichen Rechtsstreitigkeiten pro Jahr. Pahlke sieht in dem jüngsten Rückgang eine Bestätigung dafür, dass auch schwierige Entscheidungen den Betroffenen überzeugend vermittelt werden konnten.
 
Unverändert hoch ist demgegenüber die Zahl der bauaufsichtlichen Verfahren, z.B. aufgrund von Nachbarbeschwerden oder als Folge von Baukontrollen der Mitarbeiter des Landratsamtes Würzburg. In den Jahren 2010 bis 2012 kam es hier zu durchschnittlich 210 Verfahren pro Jahr. Hierbei werde das Bauamt, so Regierungsrat Pahlke, häufig aber auch in rein zivilrechtlichen Nachbarschaftsstreitigkeiten eingeschaltet: „In diesen Fällen müssen wir die Parteien in der Regel auf den bürgerlich-rechtlichen Rechtsweg verweisen“.
 
Als vorrangige Aufgabe des Bauamtes erachtet Pahlke die zügige und gründliche Prüfung der Bauanträge: „Auch die gesetzlichen Regelungen wurden in den vergangenen Jahren durch einen Rückbau der bauaufsichtlichen Prüfungen unter ausdrücklicher Stärkung privater Eigenverantwortlichkeit einer Deregulierung unterworfen. Durch die Reduzierung des behördlichen Prüfprogramms liegt jedoch eine nicht unerhebliche Eigenverantwortung nunmehr beim Bauherrn selbst und dem von ihm beauftragten Planer. Letzterer hat durch die Einreichung eines vollständigen und umfassend vorbereiteten Bauantrags auch einen wesentlichen Anteil an der zügigen Durchführung des Genehmigungsverfahrens.“
 
In einigen Baugenehmigungsverfahren ist neben der technischen Prüfung durch die Mitarbeiterinnen des Bauamtes auch die Beteiligung weiterer Fachstellen (z.B. Denkmalschutzbehörde, Immissionsschutzbehörde) erforderlich. Um die diesbezüglichen Verfahren im Sinne der Bürgerfreundlichkeit weiter zu beschleunigen, hat Pahlke im Bauamt unlängst ein onlinebasiertes Fachstellenbeteiligungsverfahren initiiert.
 
Der Service für die Bürgerinnen und Bürger soll im Bauamt des Landratsamtes Würzburg auch in Zukunft höchste Priorität haben.