Geflügelpest im Landkreis Würzburg: Stallpflicht aufgehoben
Das Landratsamt Würzburg hat am 30. April 2021 bekannt gegeben, dass die Aufstallungspflicht für Geflügel im Landkreis, welche mit Ausbruch der Geflügelpest per Allgemeinverfügung erlassen wurde, wieder aufgehoben ist.
Informationen zur Geflügelpest
Häufig gestellte Fragen zur Geflügelpest
Weitere Informationen zur Geflügelpest
- auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- und beim Friedrich-Loeffler-Institut
Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest / Checkliste für Betriebe
Meldung einer Geflügelhaltung - auch kleine Bestände müssen gemeldet werden
Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln - unabhängig von der Größe des Bestandes - verpflichtet, seinen Betrieb vor Beginn der Tätigkeit der zuständigen Behörde (Veterinäramt) unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt voraussichtlich gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes, bezogen auf die jeweilige Tierart anzuzeigen.
Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung ist es für die Veterinärbehörden unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen.
Meldepflicht für vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand
sowie für tot aufgefundene Wildvögel
Es ist unbedingt erforderlich, vermehrte Todesfälle im Hausgeflügelbestand und tote Wildvögel (v.a. Wassergeflügel, Greifvögel, Rabenvögel) beim zuständigen Veterinäramt unter
- Telefon 0931 8003-5507 oder
- E-Mail: verbraucherschutz@Lra-wue.bayern.de oder
- bei der Gemeindeverwaltung unverzüglich zu melden.
Wer tote Wildvögel findet,
sollte sie auf keinen Fall mit bloßen Händen anfassen; auch in einem solchen Fall ist die örtlich zuständige Veterinärbehörde oder Gemeindeverwaltung umgehend zu kontaktieren.