Seiteninhalt
Betretenserlaubnis; Beantragung
Kurzbeschreibung
Sie können eine Betretenserlaubnis beantragen. Diese bewirkt die zeitweilige Aussetzung des Einreise- und Aufenthaltsverbots.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.04.2024
Stand: 09.04.2024