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Betreuungsverfügung; Informationen zur Erstellung
Kurzbeschreibung
Durch eine Betreuungsverfügung kann jedermann vorsorglich Anordnungen für einen späteren Betreuungsfall treffen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.10.2024
Stand: 29.10.2024