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Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige
Kurzbeschreibung
Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.02.2024
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