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Brexit; Aufenthaltsanzeige für britische Staatsangehörige

Kurzbeschreibung

Britische Staatsangehörige, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland wohnen und weiterhin in Deutschland wohnen bleiben, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 19.02.2024