Seiteninhalt
Elterliche Sorge; Beantragung einer Entscheidung duch das Familiengericht
Kurzbeschreibung
Das Amtsgericht - Familiengericht entscheidet in Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2025
Stand: 04.12.2025